„Gemeinsam mit der Umweltberatung arbeiten wir an verschieden umweltpolitischen Zielen. Dies ist ein gutes Beispiel für diese gelebte Partnerschaft“, freut sich Betriebsleiter Michael Lauche über den Aktionstag am ZBH.
Biozide als Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt
Seit Januar 2025 dürfen Biozidprodukte wie Insektensprays oder Unkrautvernichter nicht mehr frei zugänglich im Handel angeboten werden. Ziel ist es, Gefahren von Mensch, Tier und Umwelt fernzuhalten. Denn: Die als Wirkstoffe enthaltenen Pyrethroide können möglicherweise schädigend auf das Hormonsystem oder auf die Entwicklung des Nervensystems wirken. Für Katzen können sie sogar tödlich sein. „Wenn die Substanzen erst einmal im Haus versprüht wurden, bleiben sie oft ein Jahr und länger in der Wohnung. Sie sind zudem auch nur schlecht mit Wasser zu entfernen“ erklärt Katharina Feldkamp, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale Marl.
Aber wie wird die gesetzliche Neuregelung tatsächlich umgesetzt? Die Verbraucherzentrale hat sich in Marls Drogerie- und Supermärkten umgesehen, um sich vor dem Kauf eines Insektizids beraten zu lassen. Ergebnis: „Beratungspflichtige Insektizid-Sprays sind aus Selbstbedienungsregalen verschwunden – das ist positiv“, erläutert Feldkamp, "stattdessen werden dort jetzt frei verkäufliche Insektenabwehrsprays, sogenannte „Repellenzien“, mit etwas entschärfter Rezeptur angeboten“. Sie kritisiert, dass so die Beratungspflicht umgangen wird, obwohl auch diese Mittel sowohl Schädlinge als auch Nützlinge töten können.
Biozide gehören in die Schadstoffsammlung
Doch wie werden Biozide richtig entsorgt? Biozide sind schadstoffhaltige Abfälle, die weder in der Toilette noch über die Rest-, Bio oder die gelbe Wertstofftonne entsorgt werden dürfen. „Insektensprays oder Unkrautvernichter müssen bei der Schadstoffsammlung abgegeben werden“, so Julian Wagner, Umweltberater des ZBH.
Die Verbraucherzentrale und der Zentrale Betriebshof geben Tipps, um ungebetene Gäste auch ohne chemische Keule aus dem Haus fern zu halten oder zu vertreiben:
- Fliegengitter nutzen: Vor allen Fenstern angebracht, verhindern sie das Einfliegen von Vorrats- und anderen Schädlingen, wie zum Beispiel Kleidermotten, aber auch von Mücken und anderen Plagegeistern.
- Keine „Futterquellen“ bieten: Eine Ameise, die eine Leckerei in der Küche entdeckt, markiert den Weg dorthin mit Duftstoffen und schon entsteht eine Ameisenstraße. Wenn möglich sollte man daher bereits die erste entdeckte Ameise schnell nach draußen befördern und danach die Futterquelle entfernen. Außerdem wichtig: Eintrittsstellen (Ritzen, Löcher) abdichten.
- Schlupfwespen gegen Kleidermotten einsetzen: Befallene Textilien, sofern es die Waschanleitung erlaubt, im 60-Grad-Programm waschen, in die Sonne hängen oder drei Tage lang ins Gefrierfach legen und den Kleiderschrank inklusive Ritzen und Bohrlöchern gründlich reinigen. Klebefallen zeigen lediglich den Befall an – zur Mottenbekämpfung kann man Schlupfwespen einsetzen. Diese sind winzig klein, zerstören die Motteneier und verschwinden dann von selbst wieder.
- Qualifizierte Schädlingsbekämpfer fragen: Bei Kakerlaken, Bettwanzen, Flöhen und in hartnäckigen Fällen sind Profis gefragt. Qualifizierte Fachleute für Schädlingsbekämpfung findet man beispielsweise beim Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e.V. oder dem Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e.V. Doch Vorsicht: Es tummeln sich auch viele unseriöse Anbieter auf dem Markt.
Weitere Informationen rund um den richtigen Umgang mit Schädlingen und Nützlingen finden Interessierte unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/alternativen-biozid-einsatz/biozid-portal-schaedlingsratgeber