Personalamt erforderlich Beschlussvorschlag Die nach den Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Marl, gültig ab 01.01.2018, festgesetzten Betriebskostenzuschüsse für die Vereine „Volksbad Marl e.V.“ in Höhe von 25.500,00 € und „Freibad Hüls e.V.“ in Höhe von 10.000,00 € werden sofort vollständig [...] herheit der Anlagen gewähr- leistet werden kann. Die nach den Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Marl jährlich auszuzahlen- den Zuschüsse in Höhe von 25.500,00 € („Volksbad Marl e.V.) und 10.000,00 € (Freibad Hüls e.V.) sind nach Richtlinie in zwei Raten zu zahlen. Um eine flexible B [...] Personal- und Instandsetzungsmaß- nahmen und ebenfalls sofortige Auszahlung Anlagen Richtlinien ab 01.01.2018 zur Förderung des Sportes in der Stadt Marl Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja, Erläuterungen siehe im Sachverhalt Mitzeichnung durch Amt für kommunale Finanzen erforderlich freiwillige Aufgabe pflichtige
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Letzte Änderung: 18.03.2022