Verkehr

Öffentlicher Nahverkehr: Erwachsene

Wie andere Leistungsempfänger können auch Flüchtlinge, die beispielsweise Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, das Sozialticket („meinTicket“) der Vestischen nutzen. Das Ticket gilt in allen Städten des Kreises Recklinghausen (ohne Gladbeck). Es besteht aus einem Berechtigungsausweis (Trägerkarte) mit Kunststoffhülle und einer Monatswertmarke.

Den Berechtigungsausweis erhalten Flüchtlinge bei der zuständigen Stelle für Bildung und Teilhabe im Jobcenter der Stadt Marl gegen Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids nach dem Sozialgesetzbuch II in Zimmer 3 und 4 im Erdgeschoss des Rathauses. Weitere Informationen zu den Dienstleistungen des Jobcenters einschließlich der Kontaktdaten sind auf der Internetseite zu finden.

Die Monatswertmarke wird direkt bei der Vestischen erworben und ist nur in Kombination mit dem Berechtigungsausweis und einem Lichtbildausweis (auch BüMA) gültig. Das Ticket ist nicht übertragbar. Bei Verlust des Berechtigungsausweises wird ein einmaliger Ersatz im entsprechenden Bewilligungszeitraum ausgestellt. Die Vestische stellt weitere Informationen zum Sozialticket („meinTicket“) im Kreis Recklinghausen und Infos für "Neueinsteiger in Bus und Bahn" in sieben Sprachen auf ihrer Internetseite zur Verfügung. 

Öffentlicher Nahverkehr: Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren können von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II mit dem SchokoTicket den öffentlichen Nahverkehr im Kreis Recklinghausen und im gesamten VRR-Gebiet nutzen. Allgemeine Infos zum SchokoTicket und zur Beantragung stehen auf den Internetseiten der Vestischen in sechs Sprachen.

Wie alle anderen Schülerinnen und Schüler können auch Flüchtlingskinder Anspruch auf ein ermäßigtes SchokoTicket haben. Es gelten die folgenden Richtlinien: Für Grundschulkinder mit einem Fußweg von mindestens zwei Kilometern, für Schüler der Sekundarstufe I mit einem Fußweg von mindestens 3,5 Kilometer und Oberstufenschüler mit mindestens fünf Kilometern kann die Ermäßigung beantragt werden. Die Anträge für das ermäßigte SchokoTicket sind im Sekretariat der Schule zu stellen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Schule und Sport, Sandra Löffler, Tel. 992845.

Für Leistungsempfänger, die bereits das ermäßigte SchokoTicket beziehen, besteht eventuell Anspruch auf weitere Unterstützung. Dazu gibt die zuständige Stelle für Bildung und Teilhabe des Jobcenters Auskunft. Mitzubringen sind neben dem Lichtbildausweis bzw. der BüMA der ausgefüllte Antrag und eine Bestätigung der Vestischen über den Bezug des ermäßigten SchokoTickets.  

Radfahren

Viele Flüchtlinge fahren mittlerweile mit dem Fahrrad durch Marl. In den Gemeinschaftsunterkünften klären Plakate über das Thema Verkehrssicherheit auf. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe "Asyl" des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC e.V.) in München ein Faltblatt mit Verkehrsregeln in sechs Sprachen (Albanisch, Arabisch, Farsi, Englisch, Französisch und Deutsch) entwickelt. Weitere Infos unter www.adfc-muenchen.de.

Verkehrsregeln

Die wichtigsten Grundregeln im Straßenverkehr hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. jetzt in zwei Broschüren (für Fahrradfahrer und Fußgänger bzw. Autofahrer) zusammengestellt. Diese können kostenlos auf Englisch und Arabisch, später auch auf Farsi, Paschtu, Französisch, Tigrinisch, Albanisch und Kurdisch bestellt werden. Demnächst sollen auch weitere Informationen zum Thema Verkehrssicherheit in Deutschland unter www.germanroadsafety.de zu finden sein.