Schulbesuch

Alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren müssen in Deutschland zur Schule gehen.

Grundschule
Die Beschulung für zugewanderte Kinder im Alter von 6-10 Jahren erfolgt in der Nähe des Wohnortes in einer Grundschule.

Sekundarstufe I und Sekundarstufe II
Für Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren erfolgt der Unterricht zunächst in einer Sprachförderklasse an einer weiterführenden Schule. Eine Eingliederung in eine Regelklasse erfolgt in Abhängigkeit der jeweiligen Sprachkenntnisse und individuellen Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel nach 2 Jahren. Damit kann dann auch ein erneuter Schulwechsel verbunden sein.

Anmeldung an der Schule
Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer 02365-99-28 47 oder per E-Mail an daniel.hein.bezreg.muenster(at)marl.de, um einen Termin für ein Vorgespräch zu vereinbaren. Alternativ können Sie die offene Sprechstunde der Seiteneinsteigerberatung besuchen: Mittwochs 10-11 Uhr, Schacht 1/2, Victoriastr. 55


Erforderliche Unterlagen
Für die Aufnahme an einer Schule benötigen Sie die folgenden Unterlagen (sofern verfügbar):

  • Pass, Geburtsurkunde
  • Registrierungsbescheinigung bzw. Aufenthaltstitel (falls bereits vorhanden)
  • Impfpass (Pflicht zur Masernimpfung!)
  • Schulzeugnisse
     

Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Schulsystem in NRW finden Sie in deutscher, englischer, französischer, arabischer, bulgarischer, griechischer, polnischer, rumänischer, russischer, spanischer, türkischer und ukrainischer Sprache hier: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem