Verwaltungsstruktur der Stadt Marl
Ausländerwesen
Adresse:
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Leitung
Herr Lück
Amt für Bürgerdienste
amt33@marl.de
Sie finden Ihren richtigen Ansprechpartner über eine Dienstleistung oder über die OrganisationAdresseÖffnungszeitenDetails
Stadthaus 2
Raum: 206
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Raum: 206
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 8.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 8.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 8.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 - 12.30 Uhr |
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten für einzelne Bereiche. Sie finden diese auf der Startseite unter "Öffnungszeiten" oder unter einer entsprechenden Dienstleistung.
Generelle Erreichbarkeit
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 13.00 - 18.00 |
Freitag: | 08.00 - 12.30 |
Eine Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeitung ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Anfahrt
- Abholung elektronischer Aufenthaltstitel
- Aufenthaltserlaubnis Verlängerung (allgemein)
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (zu Deutschen)
- Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder
- Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
- Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei nachhaltiger Integration
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium
- Aufenthaltstitel (Beschäftigung)
- Brexit
- Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG (Anspruchseinbürgerung)
- Einbürgerung nach § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung)
- Einbürgerung nach § 9 StAG (deutsch verheiratet)
- Erteilung Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU § 9a AufenthG
- Integrationskurse
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Nationales Visum (D-Visum)
- Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 3 AufenthG (Hochqualifizierte)
- Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 und 4 AufenthG (Asylberechtigte, Flüchtlinge, Humanitär)
- Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG (Familienangehörige von Deutschen)
- Niederlassungserlaubnis nach § 38 Abs. 1 AufenthG (ehemalige Deutsche)
- Niederlassungserlaubnis nach § 9 Abs. 2 AufenthG (allgemein)
- Niederlassungserlaubnis nach §§ 35, 26 Abs. 4 S. 4 AufenthG (Kinder)
- Niederlassungserlaubnis § 18c Abs. 2 AufenthG (Blaue Karte EU)
- Niederlassungserlaubnis § 21 AufenthG (Selbständige)
- Schengen Visum (C- Visum)
- Verpflichtungserklärung
- Visafreie Einreise
- Übertragung Aufenthaltstitel
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