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Rechtliche Betreuung (als Erwachsenenvertretung)

Information zu rechtlichen Betreuungen

Die Betreuungsbehörde informiert und berät zu allen Fragen der rechtlichen Betreuung.

Sie ermittelt im Auftrag des Betreuungsgerichts den Sachverhalt in Betreuungsverfahren, erstellt Berichte und schlägt geeignete Betreuer vor.

Voraussetzung für eine rechtliche Betreuung:

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung sind, dass eine volljährige Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Es muss eine Betreuungsbedürftigkeit vorliegen, und es dürfen keine anderen Hilfen ausreichen, die eine rechtliche Betreuung entbehrlich machen würden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass ein Betreuer nicht gegen den freien Willen der betroffenen Person bestellt werden darf. 

Wer kann eine Betreuung anregen?

  • Die betroffene Person selbst:

    Wer das Gefühl hat, Unterstützung bei der Regelung seiner Angelegenheiten zu benötigen, kann selbst beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Betreuung stellen.

  • Dritte:

    Grundsätzlich kann jeder Erwachsene eine Anregung zur Betreuung geben, wenn er oder sie den Eindruck hat, dass eine Person eine Betreuung benötigt, also z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn, Ärzte und Behörden.

Wie und wo regt man eine Betreuung an?

Die Anregung zur Betreuung erfolgt in der Regel durch eine formlose Mitteilung an das zuständige Betreuungsgericht, das in Deutschland beim Amtsgericht angesiedelt ist. In diesem Schreiben sollte die Situation der betroffenen Person geschildert und die Notwendigkeit einer Betreuung begründet werden. 

Das Betreuungsgericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen und ob eine Betreuung angeordnet werden soll.

Wichtig: Eine Betreuungsanregung sollte die Kontaktdaten des Anregenden, der betroffenen Person und eventuell der Angehörigen beinhalten. 

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