- Anschrift
- 001Liegnitzer Straße 545768Marl
Nadine
Oligmüller
Mitarbeit Wohnberechtigungsscheine
- sozialer-wohnungsbau@marl.de
Wohnberechtigungsschein
Information zum Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein
Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist die Einhaltung einer maßgebenden Einkommensgrenze die je nach Haushaltsgröße gestaffelt ist und eine angemessene Wohnungsgröße. Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Ausgestellt werden kann:
- ein allgemeiner WBS
- ein gezielter WBS für eine feststehende Wohnung
Ein hier ausgestellter allgemeiner WBS ist im ganzen Bundesland Nordrhein-Westfalen gültig, dieser ist stichtagsgenau für ein Jahr gültig.
Näheres entnehmen Sie bitte den Informationen im Downloadbereich.
Bis zu 20,00 Euro
Wohnberechtigungsscheine können sofort, innerhalb von 10 bis 30 Minuten erstellt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
WFNG NRW, WNB
Ihre Ansprechperson
Mitarbeit Wohnberechtigungsscheine
sozialer-wohnungsbau@marl.de 02365 99-2384Raum: 70
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl