Wohnberechtigungsschein

Information zum Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein

Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist die Einhaltung einer maßgebenden Einkommensgrenze die je nach Haushaltsgröße gestaffelt ist und eine angemessene Wohnungsgröße. Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Ausgestellt werden kann:

  • ein allgemeiner WBS
  • ein gezielter WBS für eine feststehende Wohnung

Ein hier ausgestellter allgemeiner WBS ist im ganzen Bundesland Nordrhein-Westfalen gültig, dieser ist stichtagsgenau für ein Jahr gültig.

Näheres entnehmen Sie bitte den Informationen im Downloadbereich.

Bis zu 20,00 Euro

Wohnberechtigungsscheine können sofort, innerhalb von 10 bis 30 Minuten erstellt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

WFNG NRW, WNB

Sozialschein, Wohnungsstelle, Sozialwohnungen, WBS

Ihre Ansprechperson

Mitarbeit Wohnberechtigungsscheine

sozialer-wohnungsbau@­marl.de 02365 99-2384
Stadthaus 3
Raum: 70
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
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