Wirtschaftliche Jugendhilfe

In der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden die im Rahmen von Fachgesprächen getroffenen Entscheidungen zur Einrichtung oder Einstellung von Hilfen zur Erziehung in Form von Bescheiden an die Sorgeberechtigten und Mitteilungen an die freien Träger, die mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragt wurden, umgesetzt. Hier werden auch die von den Eltern zu zahlenden Kostenbeiträge bei Gewährung stationärer oder teilstationärer Hilfen festgesetzt.

kostenlos

Welche Unterlagen im konkreten Einzelfall vorzulegen sind, wird schriftlich mitgeteilt.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Vorganges.

Sozialgesetzbuch VIII

Hilfen zur Erziehung, Heimerziehung, ambulante Jugendhilfe, Kostenbeitrag

Ihre Ansprechperson

Sachgebietsleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe

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Stadthaus 3
Raum: 33
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45768 Marl
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