Winterdienst

Entglättung von öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Prioritätsstufen; hierzu gehören die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze.

Für die Dienstleistung werden keine Gebühren erhoben. Die Kosten des Winterdienstes werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert.

Der Winterdienst erfolgt bei Feststellung der Einsatznotwendigkeit.

Streudienst, Glatteis, Streuen, Streupflicht

Ihre Ansprechperson

Sachgebietsleitung Abfallwirtschaft und Stadtreinigung

zbh@­marl.de 02365 99-5420
Zentraler Betriebshof
Raum: 1.18
Zechenstraße 20
45772 Marl
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