Visafreie Einreise

Angehöriger bestimmter Staaten können für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen  auch visumsfrei einreisen.

Während Ihres visumsfreien Kurzaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dürfen Sie nicht arbeiten.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtiges Amtes:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820

Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.

Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.

Erteilung, Verlängerung, Neuausstellung, Aufenthaltserlaubnis, ausländischer Staatsangehöriger, Visum, Corona

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