Verpflichtungserklärung (Einladung)

Zur Beantragung eines Schengen-Visum (ein sogenanntes „Besuchsvisum“) wird bei Beantragung von der Deutschen Auslandsvertretung im Heimatland ein Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt. Dieser Nachweis kann u.a. durch Ausstellung einer Verpflichtungserklärung erbracht werden.

Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.

Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.

29,00 €

  • Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
  • Erklärung des Verpflichtungsgebers zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung
  • Reisepass, Ausweis, Ausweisersatz, elektronischer Aufenthaltstitel
  • Einkommen/ Sicherheitsleistung (siehe „Informationsblatt Verpflichtungserklärung“ unter Downloads“
  • Arbeitsvertrag sowie Arbeitsvertrag vom Ehegatten
  • letzten sechs  Lohnabrechnungen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
  • Gewerbeanmeldung, Bescheinigung vom Steuerberater über den monatlichen durchschnittlichen Nettogewinn der letzten zwölf Monate
  • vollständige Daten Ihres Besuchs, Reisepassnummer, Adresse im Ausland

Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.

Nach Terminvereinbarung: 20 Minuten

  • § 68 AufenthG
  • § 47 AufenthV
Einladung, Besuch, Visum

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung Ausländerwesen ALB - ALZ und KP - RE

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2303
Stadthaus 2
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Ausländerwesen

auslaenderwesen@­­marl.de 02365 99-2393
Stadthaus 2
Raum: 2.1.130
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Ausländerwesen

auslaenderwesen@­­marl.de 02365 99-2378
Stadthaus 2
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Ausländerwesen AM - AZ und RF - Z

auslaenderwesen@­­marl.de 02365 99-2518
Stadthaus 2
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Ausländerwesen

auslaenderwesen@­marl.de 02365 99-2468
Stadthaus 2
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Details