- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Mirjam
Kübber
Sachbearbeitung Ausländerwesen ALB - ALZ und KP - RE
- auslaenderwesen@marl.de
Nicole
Zickler
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Lisa-Marie
Dünheuft
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Philipp
Lange
Sachbearbeitung Ausländerwesen AM - AZ und RF - Z
- auslaenderwesen@marl.de
Nils
Lanczek
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Matthias
Rüttgardt
Abteilungsleitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
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Verpflichtungserklärung (Einladung)
Zur Beantragung eines Schengen-Visum (ein sogenanntes „Besuchsvisum“) wird bei Beantragung von der Deutschen Auslandsvertretung im Heimatland ein Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt. Dieser Nachweis kann u.a. durch Ausstellung einer Verpflichtungserklärung erbracht werden.
Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.
Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.
29,00 €
- Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
- Erklärung des Verpflichtungsgebers zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung
- Reisepass, Ausweis, Ausweisersatz, elektronischer Aufenthaltstitel
- Einkommen/ Sicherheitsleistung (siehe „Informationsblatt Verpflichtungserklärung“ unter Downloads“
- Arbeitsvertrag sowie Arbeitsvertrag vom Ehegatten
- letzten sechs Lohnabrechnungen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
- Gewerbeanmeldung, Bescheinigung vom Steuerberater über den monatlichen durchschnittlichen Nettogewinn der letzten zwölf Monate
- vollständige Daten Ihres Besuchs, Reisepassnummer, Adresse im Ausland
Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.
Nach Terminvereinbarung: 20 Minuten
- § 68 AufenthG
- § 47 AufenthV
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Ausländerwesen ALB - ALZ und KP - RE
auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2303Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Sachbearbeitung Ausländerwesen
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