Nach der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen besteht für die Durchführung von Veranstaltungen im Außenbereich und in Gebäuden keine allgemeine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht.
Dennoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob und welche Maßnahmen (z. B. Anzeigen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Abnahmen) für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind.
Bei dieser Prüfung unterstützten wir Sie.
Wir nehmen die Anmeldung Ihrer Veranstaltung entgegen und prüfen für Sie, welche Fachämter bzw. andere Behörden einzubeziehen sind. Den betroffenen Fachämtern und Behörden wird die Anmeldung zugeleitet. Diese nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf, um einzelne notwendige Maßnahmen zu besprechen.
Bitte reichen Sie für Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor dem geplanten Termin -mindestens sechs Wochen vorher- die Anmeldung ein. Für Veranstaltungen mit erhöhtem Planungs- und Bearbeitungsaufwand (z.B. Großveranstaltungen oder Veranstaltungen mit besonderen Gefahrenpotentialen) ist die Anmeldung so rechtzeitig einzureichen, dass ausreichend Zeit besteht, die von Ihnen zu erbringenden Unterlagen zu prüfen, so dass auch noch Ergänzungen/ Änderungen nachgefordert werden können.
Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist die Durchführung Ihrer Veranstaltung gefährdet.
- detaillierter Lageplan des Veranstaltungsgelände (Maßstab 1:200) mit der Einzeichnung von fliegenden Bauten, Verkaufsständen, Bühnen, Bestuhlung etc.
- Anmelden einer Veranstaltung auf dem Gebiet der Stadt Marl (siehe Downloads)
Sofern Ihre Veranstaltung Genehmigungen einzelner Fachämter / -behörden bedarf, können gegebenenfalls Gebühren entstehen.
-
Anmeldung Veranstaltung
Nach der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen besteht für die Durchführung von Veranstaltungen im Außenbereich und in Gebäuden keine allgemeine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht.
Dennoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob und welche Maßnahmen (z. B. Anzeigen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Abnahmen) für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind.
Bei dieser Prüfung unterstützten wir Sie.
Wir nehmen die Anmeldung Ihrer Veranstaltung entgegen und prüfen für Sie, welche Fachämter bzw. andere Behörden einzubeziehen sind. Den betroffenen Fachämtern und Behörden wird die Anmeldung zugeleitet. Diese nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf, um einzelne notwendige Maßnahmen zu besprechen.
Bitte reichen Sie für Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor dem geplanten Termin -mindestens sechs Wochen vorher- die Anmeldung ein. Für Veranstaltungen mit erhöhtem Planungs- und Bearbeitungsaufwand (z.B. Großveranstaltungen oder Veranstaltungen mit besonderen Gefahrenpotentialen) ist die Anmeldung so rechtzeitig einzureichen, dass ausreichend Zeit besteht, die von Ihnen zu erbringenden Unterlagen zu prüfen, so dass auch noch Ergänzungen/ Änderungen nachgefordert werden können.
Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist die Durchführung Ihrer Veranstaltung gefährdet.
- detaillierter Lageplan des Veranstaltungsgelände (Maßstab 1:200) mit der Einzeichnung von fliegenden Bauten, Verkaufsständen, Bühnen, Bestuhlung etc.
- Anmelden einer Veranstaltung auf dem Gebiet der Stadt Marl (siehe Downloads)
Sofern Ihre Veranstaltung Genehmigungen einzelner Fachämter / -behörden bedarf, können gegebenenfalls Gebühren entstehen.
-
Anmeldung Veranstaltung
Nach der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen besteht für die Durchführung von Veranstaltungen im Außenbereich und in Gebäuden keine allgemeine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht.
Dennoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob und welche Maßnahmen (z. B. Anzeigen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Abnahmen) für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind.
Bei dieser Prüfung unterstützten wir Sie.
Wir nehmen die Anmeldung Ihrer Veranstaltung entgegen und prüfen für Sie, welche Fachämter bzw. andere Behörden einzubeziehen sind. Den betroffenen Fachämtern und Behörden wird die Anmeldung zugeleitet. Diese nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf, um einzelne notwendige Maßnahmen zu besprechen.
Bitte reichen Sie für Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor dem geplanten Termin -mindestens sechs Wochen vorher- die Anmeldung ein. Für Veranstaltungen mit erhöhtem Planungs- und Bearbeitungsaufwand (z.B. Großveranstaltungen oder Veranstaltungen mit besonderen Gefahrenpotentialen) ist die Anmeldung so rechtzeitig einzureichen, dass ausreichend Zeit besteht, die von Ihnen zu erbringenden Unterlagen zu prüfen, so dass auch noch Ergänzungen/ Änderungen nachgefordert werden können.
Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist die Durchführung Ihrer Veranstaltung gefährdet.
- detaillierter Lageplan des Veranstaltungsgelände (Maßstab 1:200) mit der Einzeichnung von fliegenden Bauten, Verkaufsständen, Bühnen, Bestuhlung etc.
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Sofern Ihre Veranstaltung Genehmigungen einzelner Fachämter / -behörden bedarf, können gegebenenfalls Gebühren entstehen.
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Anmeldung Veranstaltung
Nach der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen besteht für die Durchführung von Veranstaltungen im Außenbereich und in Gebäuden keine allgemeine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht.
Dennoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob und welche Maßnahmen (z. B. Anzeigen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Abnahmen) für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind.
Bei dieser Prüfung unterstützten wir Sie.
Wir nehmen die Anmeldung Ihrer Veranstaltung entgegen und prüfen für Sie, welche Fachämter bzw. andere Behörden einzubeziehen sind. Den betroffenen Fachämtern und Behörden wird die Anmeldung zugeleitet. Diese nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf, um einzelne notwendige Maßnahmen zu besprechen.
Bitte reichen Sie für Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor dem geplanten Termin -mindestens sechs Wochen vorher- die Anmeldung ein. Für Veranstaltungen mit erhöhtem Planungs- und Bearbeitungsaufwand (z.B. Großveranstaltungen oder Veranstaltungen mit besonderen Gefahrenpotentialen) ist die Anmeldung so rechtzeitig einzureichen, dass ausreichend Zeit besteht, die von Ihnen zu erbringenden Unterlagen zu prüfen, so dass auch noch Ergänzungen/ Änderungen nachgefordert werden können.
Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist die Durchführung Ihrer Veranstaltung gefährdet.
- detaillierter Lageplan des Veranstaltungsgelände (Maßstab 1:200) mit der Einzeichnung von fliegenden Bauten, Verkaufsständen, Bühnen, Bestuhlung etc.
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Anmeldung Veranstaltung
- Anschrift
- 001Carl-Duisberg Straße 16545772Marl
Fabian
Albers
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
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Bei dieser Prüfung unterstützten wir Sie.
Wir nehmen die Anmeldung Ihrer Veranstaltung entgegen und prüfen für Sie, welche Fachämter bzw. andere Behörden einzubeziehen sind. Den betroffenen Fachämtern und Behörden wird die Anmeldung zugeleitet. Diese nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf, um einzelne notwendige Maßnahmen zu besprechen.
Bitte reichen Sie für Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor dem geplanten Termin -mindestens sechs Wochen vorher- die Anmeldung ein. Für Veranstaltungen mit erhöhtem Planungs- und Bearbeitungsaufwand (z.B. Großveranstaltungen oder Veranstaltungen mit besonderen Gefahrenpotentialen) ist die Anmeldung so rechtzeitig einzureichen, dass ausreichend Zeit besteht, die von Ihnen zu erbringenden Unterlagen zu prüfen, so dass auch noch Ergänzungen/ Änderungen nachgefordert werden können.
Bei Nichtbeachtung dieser Frist ist die Durchführung Ihrer Veranstaltung gefährdet.
Sofern Ihre Veranstaltung Genehmigungen einzelner Fachämter / -behörden bedarf, können gegebenenfalls Gebühren entstehen.
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Ihre Ansprechperson
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
ordnungsamt@marl.de 02365 99-2362Raum: 1B.0.09
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl