- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Bürgerbüro
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Katharina
Niehaus
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
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Untersuchungsberechtigungsschein
Um Ihren Untersuchungsberechtigungsschein zu erhalten, benötigen Sie einen Termin in unserem Bürgerbüro.
Alternativ kann der Untersuchungsberechtigungsschein auch per Email oder telefonisch angefordert werden.
Hier geht es zur Online-Buchung
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei ihrer zuständigen Meldebehörde einen Untersuchungsberechtigungsschein.
kostenlos
Personalausweis oder Reisepass
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgehändigt.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Ihre Ansprechpersonen
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
buergerbuero@marl.de 02365 99-2301, 02365 99-2381, 02365 99-2386Raum: 144
Bergstraße 228-230
45768 Marl