Untersuchungsberechtigungsschein

Um Ihren Untersuchungsberechtigungsschein zu erhalten, benötigen Sie einen Termin in unserem Bürgerbüro.

Alternativ kann der Untersuchungsberechtigungsschein auch per Email oder telefonisch angefordert werden.

Hier geht es zur Online-Buchung

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei ihrer zuständigen Meldebehörde einen Untersuchungsberechtigungsschein.

kostenlos

Personalausweis oder Reisepass

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgehändigt.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Ihre Ansprechpersonen

buergerbuero@­marl.de 02365/992301, 02365/992381, 02365/992386
Stadthaus 2
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt

buergerbuero@­marl.de 02365 99-2301, 02365 99-2381, 02365 99-2386
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Raum: 144
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