Um Ihren Untersuchungsberechtigungsschein zu erhalten, benötigen Sie einen Termin in unserem Bürgerbüro.
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Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei ihrer zuständigen Meldebehörde einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Personalausweis oder Reisepass
kostenlos
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgehändigt.
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Herr
Andreas
Lück
Amtsleitung Amt für Bürgerdienste
Raum:
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Email:
amt33@marl.de
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- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Frau
Katharina
Niehaus
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
Raum:
144
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buergerbuero@marl.de
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Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
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