Untere Denkmalbehörde

Schutz, Pflege und Überwachung der Zustände von Denkmälern und Umgebungsbereichen sowie Abwendung von Gefährdung.

Erlaubnisverfahren nach § 9 Denkmalschutzgesetz

  • Erlaubnisverfahren nach § 9 Denkmalschutzgesetz sind gebührenfrei.
  • Auskünfte aus der Kultur und Denkmalliste werden nach Stundenaufwand abgerechnet (zurzeit 84,00€/Stunde).
  • Ausstellung von Bescheinigungen (Steuerbescheinigungen) nach § 40 Denkmalschutzgesetz gem. Nr. 4a Gebührenordnung NRW

Sowohl für Baugenehmigungen, als auch für das Erlaubnisverfahren:

  • Formloser Antrag
  • Beglaubigte Flurkarte
  • Baubeschreibung

Bei Baugenehmigungen und Erlaubnisverfahren: 3 Monate

Auskünfte aus der Kultur- und Denkmalliste: 7 Tage

Denkmal, Denkmalbehörde, Denkmalliste, Kulturliste

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeitung Bauordnungsamt, Denkmalschutz

amt63@­marl.de 02365 99-6329
Stadthaus 3
Raum: 37
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
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