Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Steuern

Diese Bescheinigungen dienen als Nachweis, dass der Antragssteller keine Steuerrückstände bei der Stadt Marl hat.

15,00 € für die erste Bescheinigung, jede weitere 2,50 €

Personalausweis oder Reisepass

schriftlicher Antrag per Brief, Fax oder E-Mail: 2 Arbeitstage

persönliches Erscheinen: sofort

Unbedenklichkeitsbescheinigung, Bescheinigung, Steuern

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Stadthaus 2
Raum: 8 (3.OG)
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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