Allgemeine Bauordnung
- Anschrift
- 001Liegnitzer Straße 545768Marl
Nick
Bauer
Sachbearbeitung Allgemeine Bauordnungsangelegenheiten
30
- amt63@marl.de
Stellplatzablösung
Möglichkeit, die für ein Bauvorhaben notwendigen Stellplätze durch den Abschluss eines Ablösevertrages nachzuweisen, wenn die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.
Ablösebetrag pro Stellplatz
Zone I (Marl Zentrum): 11.760 €
Zone II (Zentren Hüls und Drewer): 10.510 €
Zone III (übriges Stadtgebiet) : 6.340 €
- Anzahl der notwendigen Stellplätze
- Anzahl der abzulösenden Stellplätze
- Namen und Anschrift des Antragsstellers
- Aktenzeichen des Baugenehmigungsverfahrens
- Vertrag gem. § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
- § 48 Abs. 2 Bauordnung NRW
- § 11 der Satzung über die Herstellung und Bereitstellung von Stellplätzen für Personenkraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder in Marl vom 30.10.2018
Ihre Ansprechperson
Sachbearbeitung Allgemeine Bauordnungsangelegenheiten
amt63@marl.de 02365 99-6311Stadthaus 3
Raum: 30
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
DetailsRaum: 30
Liegnitzer Straße 5
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