Sondernutzung an öffentlichen Flächen

Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.

Genehmigungspflichtige Sondernutzungen für die vorübergehende Nutzung öffentlicher Fläche sind z.B.:

  • Verkaufs- und Informationsstände
  • Tische und Stühle für die Außengastronomie
  • Warenauslagen
  • Warenautomaten
  • Werbeständer
  • Gerüste und Container, die auf öffentlicher Fläche stehen

      Zum Online-Antrag gehts: hier

Sondernutzungsgebühren gemäß dem aktuellen Gebührentarif der Sondernutzungssatzung.

Ausgefüllter Antrag und ggf. einen Lageplan

Abhängig von der beantragten Sondernutzung ca. 7 bis 21 Tage.

Sondernutzung, Straßen, Fläche, Gerüste, Außengastro, Bauschuttcontainer, Materiallagerung, Grünüberwuchs, Infostände

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeitung Öffentliche Verkehrsflächen

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Stadthaus 1, Gebäude 1
Raum: 1B.0.09
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl
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