Schulangelegenheiten

Die Stadt Marl ist Schulträger von insgesamt 21 Schulen. Davon sind 11 Gemeinschaftsgrundschulen, 3 Bekenntnisgrundschulen, 1 Bekenntnishauptschule, 1 Realschule, 2 Gymnasien, 2 Gesamtschulen sowie 1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung und 1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Der Schulträger ist zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten. Sie betrifft nicht die Lehrerschaft, Lehrpläne oder den Unterricht.

E-Mail an: amt40(at)­marl.de

Bezüglich der Einschulung sowie Schulanmeldung an den weiterführenden Schulen werden die Eltern in einem gesonderten Schreiben und Mitteilungen in der Presse informiert. Die Einschulungs- sowie Schulanmeldung an den weiterführenden Schulen erfolgt ausschließlich in den Sekretariaten.

Die Entscheidung über Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleitung, auch unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Schulgesetz NRW

Schulpflicht, Einschulung, Schulentwicklungsplanung, Schülerfahrkosten, Aufnahme in weiterführenden Schulen, Schulanmeldungen

Ihre Ansprechperson

Abteilungsleitung Schule, Sachgebietsleitung Allgemeine Verwaltung

amt40@­marl.de 02365 99-2843
Stadthaus 1, Gebäude 1
Raum: 1B.1.09
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl
Details