Schadensfälle

Bei Haftpflichtschäden (Personen- und/oder Sachschäden), die sich aus einem Verschulden der Stadt oder ihrer Mitarbeiter(innen) herleiten, sind die Ansprüche auf Schadenersatz formlos schriftlich an das Haupt- und Personalamt zu richten.

1. Genaue Schilderung des Schadensablaufes

2. Genauer Unfallort (z.B. Straße, Hausnummer oder in Höhe des Hauses Nr....)

3. Unfallzeitpunkt

4. Ggf. Handskizze der örtlichen Gegebenheiten

5. Name und Anschrift von Zeugen

6. Ungefähre Höhe des Schadens

7. Angabe der Bankverbindung

Haftpflichtschaden, städtische Haftung
Versicherungen (städtische)

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung Allgemeine Beschaffungen, Wahlen

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Mitarbeit Versicherungen, Schiedsleute, Wahlen

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