Reisepass

Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie einen Termin in unserem Bürgerbüro. 

Hier können Sie online erfragen, ob Ihr beantragter Reisepass abholbereit ist.

Informationen zur „Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen in Zeiten der Corona-Pandemie“ (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat) finden Sie hier https://www.personalausweisportal.de/

Für die Beantragung eines Reisepasses besuchen Sie uns bitte persönlich im Bürgerbüro (Sie können sich nicht durch eine andere Person vertreten lassen).

Die Erstellung des Reisepasses erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Dies dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen. Sollten Sie schon früher einen Reisepass benötigen, kann Ihnen auch ein Reisepass im Expressverfahren (Bearbeitung dauert i.d.R. 72 Stunden) ausgestellt werden.

Sollte die Zeit auch hierfür nicht ausreichen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass unter Vorlage der Reiseunterlagen ausgestellt werden. Hier sind die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes maßgeblich.

Die Produktion von Reisepässen im Express-Verfahren kann 4-5 Werktage dauern. Bitte berücksichtigen Sie diesen Zeitraum bei der Planung von Auslandsaufenthalten.

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in die USA und Dubai (siehe Informationen des Auswärtigen Amtes).

 

Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen 48-Seitenpass zu beantragen.

Anmerkung: Wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ein Reisepass beantragt, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach ist der Pass 10 Jahr gültig.

Bei Jugendlichen unter 18. Jahren wird eine schriftliche Zustimmungserklärung der/des Erziehungsberechtigten benötigt.

Einverständniserklärung

Hier geht es zur Online-Buchung

Die Kosten für einen Reisepass sind unterschiedlich:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
  • danach: 60 Euro
  • vorläufiger Reisepass: 26 Euro
  • Expresspass: zusätzlich 32 Euro
  • 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22 Euro
  • 48-Seiten-Expresspass: zusätzlich 54 Euro

Wird ein Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeit beantragt, ist die doppelte Gebühr zu zahlen.

  • persönliches Erscheinen des Ausweisbewerbers (unabhängig vom Alter)
  • Personalausweis oder bisheriger Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde bei Ledigen bzw. Eheschließungsurkunde bei Verheirateten/Geschiedenen sowie ggf. Namensänderungserklärung
  • mind. 1 Erziehungsberechtigte/r bei unter 18-Jährigen (bitte beachten Sie hierbei oben aufgeführte Einverständniserklärung)

Zwischen 4 bis 5 Werktagen (Express-Pass) und 3 bis 4 Wochen (regulärer Pass). Vorläufige Pässe werden sofort ausgehändigt.

Passgesetz

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