Reisegewerbe

Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft oder Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis ein Reisegewerbe ausübt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Erfahrungsgemäß ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung mit der Gewerbemeldestelle Kontakt aufzunehmen.

 

Die Praxis hat gezeigt, dass eine ausführliche Beratung oft nötig und sinnvoll ist. In einem persönlichen Gespräch werden bereits viele Fragen geklärt, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten.

Befristete Reisegewerbekarte (1 Jahr): 100,00 €
unbefristete Reisegewerbekarte: 500,00 €

- Führungszeugnis für Behörden - Belegart "0"-

  Persönlich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu beantragen

- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Belegart "9"-

  Persönlich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu beantragen

- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis  

  www.vollstreckungsportal.de

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

- Unbedenklichkeitsbescheinigung Stadtkasse Wohnort

  Bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu beantragen

- Passbild

- Antrag                         

  Das Antragsformular wird im Ordnungsamt mit dem Antragsteller ausgefüllt, Anträge werden  nicht versandt

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)

Reisegewerbekarte