- Anschrift
- 001Carl-Duisberg Straße 16545772Marl
Reinhard Heinrich
Fliß
Sachgebietsleitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
Lena
Grochowski
Sachbearbeitung Öffentliche Verkehrsflächen
- strassenverkehr@marl.de
Vanessa
Vogel
Sachbearbeitung Innendiest Verkehrsüberwachung
- strassenverkehr@marl.de
Michelle
Lenger
Mitarbeit Gewerbeangelegenheiten
- gewerbe@marl.de
Christian
Klecha
Sachbearbeitung und Koordination Kommunaler Ordnungsdienst Marl
- kom@marl.de
Martin
Ludwig
Sachbearbeitung und Koordination kommunaler Ordnungsdienst Marl
- kom@marl.de
Oliver
Thiemann
Sachbearbeitung und Koordination kommunaler Ordnungsdienst Marl
- kom@marl.de
Heike
Stange
Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Öffentliche Verkehrsflächen
- strassenverkehr@marl.de
Melina
Rüschenbaum
Sachbearbeitung Bußgeldverfahren, Gaststättenrecht, Spielrecht, Veranstaltungen
- gewerbe@marl.de
Jennifer
Heitkamp
Sachbearbeitung Gewerbeangelegenheiten
- gewerbe@marl.de
Carolin
Rutz
Sachbearbeitung Innendienst Verkehrsüberwachung
- strassenverkehr@marl.de
Maik
Luczak
Amtsleitung Ordnungsamt
- Ordnungsamt@marl.de
Andre
Bethke
Sachbearbeitung und Koordination Kommunaler Ordnungsdienst Marl
- kom@marl.de
Michael
Busch
Sachbearbeitung Öffentliche Verkehrsflächen
- strassenverkehr@marl.de
Tobias
Sellinat
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
Anja
Veinbergs
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
Karin
Sachtler
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
Stefanie
Schwanewedel
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
Fabian
Albers
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
Ramona
Teuber
Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Gaststättenrecht, Bußgeldverfahren, Gewerbeuntersagungsverfahren
- gewerbe@marl.de
Reisegewerbe
Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft oder Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis ein Reisegewerbe ausübt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Erfahrungsgemäß ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung mit der Gewerbemeldestelle Kontakt aufzunehmen.
Die Praxis hat gezeigt, dass eine ausführliche Beratung oft nötig und sinnvoll ist. In einem persönlichen Gespräch werden bereits viele Fragen geklärt, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten.
Befristete Reisegewerbekarte (1 Jahr): 100,00 €
unbefristete Reisegewerbekarte: 500,00 €
- Führungszeugnis für Behörden - Belegart "0"-
Persönlich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu beantragen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Belegart "9"-
Persönlich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu beantragen
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Stadtkasse Wohnort
Bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu beantragen
- Passbild
- Antrag
Das Antragsformular wird im Ordnungsamt mit dem Antragsteller ausgefüllt, Anträge werden nicht versandt
§ 55 Gewerbeordnung (GewO)