Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Um den blauen Parkausweis zu beantragen, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit den MerkzeichenaG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind)

 

Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten:

  • > Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und
  • > Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)

Der Parkausweis wird für die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises ausgestellt, längstens jedoch für 5 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit kann erneut ein Antrag gestellt werden, sofern das Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ weiterhin vorliegt.

Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Er ist nicht auf ein bestimmtes Auto eingetragen, sondern auf den Inhaber. Daher kann er immer dann zum Einsatz kommen, wenn die berechtigte Person fährt oder gefahren wird.

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kostenlos

Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „Bl“  oder Nachweis beidseitiger Amelie oder Phokomelie

1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Ausstellung erfolgt sofort

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)

Parkausweis
Blauer Parkausweis

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buergerbuero@­marl.de 02365/992301, 02365/992381, 02365/992386
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