In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.
Voraussetzungen:
- keine Änderung nach bürgerlichem Recht möglich
- Antrag
- deutsche Staatsangehörigkeit/Staatenlosigkeit
- gewöhnlicher Aufenthalt in Marl
- Vorliegen eines wichtigen Grundes
Der entsprechende Antrag wird bei der Stadtverwaltung des Wohnortes (Marl) gestellt und an die zuständige Stelle des Kreises Recklinghausen zwecks Bearbeitung weitergeleitet.
Nähere Informationen können Sie dem anliegenden Merkblatt oder auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen (https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/_index2.asp?seite=angebot&id=17245) entnehmen.
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
- Antrag auf Namensänderung
- Ggf. Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
- Ggf. Protokoll über die Anhörung durch das Vormundschaftsgericht
- Ausweisdokument
- aktuell beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags und bei verheirateten Personen eine beglaubigte Abschrift des Familienbuchs (Vierter Abschnitt Nummer 17 Buchstabe e
- Verdienstbescheinigung (Vierter Abschnitt Nummer 17
- Erklärung, ob bereits ein Antrag auf Namensänderung gestellt
- Führungszeugnis nach § 28 des Bundeszentralregisters bei Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (Vierter Abschnitt
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Internet www.vollstreckungsportal.de)
Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.
0,00 € bis 1.022,00 €
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Herr
Andreas
Lück
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- 001Bergstraße 228-23045768Marl
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Hoffmann
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auslaenderwesen@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Frau
Erna
Schummer
Sachbearbeitung Ausländerwesen
Raum:
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Email:
auslaenderwesen@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Frau
Erna
Schummer
Sachbearbeitung Ausländerwesen
Raum:
2.1.134
Email:
auslaenderwesen@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Herr
Marcel
Liß
Sachbearbeitung Ausländerbehörde
Raum:
2.1.134
Email:
auslaenderwesen@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Frau
Viktoria Anna
Menzner
Sachbearbeitung Ausländerbehörde
Raum:
2.1.134
Email:
auslaenderwesen@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Herr
Philipp
Lange
Sachbearbeitung Ausländerbehörde
Raum:
2.1.134
Email:
auslaenderwesen@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Frau
Mirjam
Kleine Büning
Sachbearbeitung Ausländerwesen
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auslaenderwesen@marl.de
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.
Voraussetzungen:
- keine Änderung nach bürgerlichem Recht möglich
- Antrag
- deutsche Staatsangehörigkeit/Staatenlosigkeit
- gewöhnlicher Aufenthalt in Marl
- Vorliegen eines wichtigen Grundes
Der entsprechende Antrag wird bei der Stadtverwaltung des Wohnortes (Marl) gestellt und an die zuständige Stelle des Kreises Recklinghausen zwecks Bearbeitung weitergeleitet.
Nähere Informationen können Sie dem anliegenden Merkblatt oder auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen (https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/_index2.asp?seite=angebot&id=17245) entnehmen.
0,00 € bis 1.022,00 €
- Antrag auf Namensänderung
- Ggf. Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
- Ggf. Protokoll über die Anhörung durch das Vormundschaftsgericht
- Ausweisdokument
- aktuell beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags und bei verheirateten Personen eine beglaubigte Abschrift des Familienbuchs (Vierter Abschnitt Nummer 17 Buchstabe e
- Verdienstbescheinigung (Vierter Abschnitt Nummer 17
- Erklärung, ob bereits ein Antrag auf Namensänderung gestellt
- Führungszeugnis nach § 28 des Bundeszentralregisters bei Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (Vierter Abschnitt
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Internet www.vollstreckungsportal.de)
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Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
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