Niederschlagswasser

Fragen zur Niederschlagsgebühr, Angabe der befestigten Flächen, abkoppeln befestigter Flächen.

Nach Absprache mit den Fragestellern.

Telefonisch sofort, E-Post zeitnah, nach Terminabsprache.

Landeswassergesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Abwassersatzung

Regenwasser, Regen

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeitung Niederschlagswasser, Erschließung, Straßenkataster

zbh@­marl.de 02365 99-6617
Zentraler Betriebshof
Raum: 2.19
Zechenstraße 20
45772 Marl
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