Miet- und Stromschulden

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können Miet- oder Stromschulden auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs II oder Sozialgesetzbuch XII übernommen werden.
Ob Hilfe möglich ist, muss immer im Einzelfall geprüft und entschieden werden.

kostenfrei

  • Kontoauszüge oder -zahlungsübersicht der letzten 3 Monate
  • letzter aktueller Bescheid des Jobcenters oder Einkommensnachweise (Lohnzettel, Witwenrente, Wohngeldbescheide etc.)
  • die letzten Jahresrechnung des Energieversorgers*
  • Alle eingegangenen Mahnungen des Energieversorgers (Innogy etc.)*
  • Androhung der Sperrung durch den Energieversorger (Innogy etc.)*

*falls vorhanden.

Hinweis: Der Energieversorger „Innogy“ stellt Kopien dieser Unterlagen für seine Kunden im Infocenter im Marler Stern aus.

§ 22 (8) SGB II, § 42a SGB II, § 36 (1) SGB XII

Wohnungskündigung, Zwangsräumung, Mietschulden, Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Darlehen, Darlehn, Kredit, Räumung, Mietstreitsachen, Abklemmen, Energieversorger
Strom- und Mietschulden

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeitung Räumungen, Mietstreitsachen

fachstelle-wohnungsnotfaelle@­­marl.de 02365 99-2536
Stadthaus 3
Raum: 74
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Details