Kinderreisepass

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen Sie einen Termin in unserem Bürgerbüro. Hier geht's zur Online-Terminvergabe

Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) grundsätzlich einen Kinderreisepass. Antragssteller sind die Sorgeberechtigten des Kindes. Auf das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten kann verzichtet werden, wenn dieser die Elternbescheinigung unterschrieben hat und ein Ausweisdokument zum Unterschriftenvergleich vorgelegt wird. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.

Seit dem 01.01.2021 wird der Kinderreisepass mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.                                                                                                                                                  Der Kinderreisepass kann vor Ablauf der Gültigkeit wieder für ein Jahr verlängert werden. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann nicht verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

Besondere Voraussetzungen für die Ausstellung des Kinderreisepasses sind:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • nicht älter als 12 Jahre
  • Wohnsitz in Marl

Besonderheiten:

Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das
Vormundschaftsgericht ersetzt werden.

Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur
Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen (siehe Formular Vollmacht).

Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepasses nicht oder nur
eingeschränkt an. Entsprechende Auskünfte können auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) ersehen werden.

Die Gebühr für die Ausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro,
für die Verlängerung oder Aktualisierung 6,00 Euro.

  • persönliches Erscheinen des Ausweisbewerbers (unabhängig vom Alter) sowie eines Erziehungsberechtigten
  • der alte Kinderreisepass (sofern vorhanden)
  • die Personalausweise beider Elternteile; bei alleinigem Sorgerecht zusätzlich den Sorgerechtsbeschluss, bei Betreuung die Bestellungsurkunde
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
  • grundsätzlich 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • Anwesenheit beider Elternteile - alternativ ein Elternteil und Vorlage des unterzeichneten Antragsformulars des anderen Elternteils

Formular:  Antrag Kinderreisepass

Bearbeitungsfrist: Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.

Passgesetz und Personalausweisgesetz NRW

Ausweis für Kinder

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