Für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen Sie einen Termin in unserem Bürgerbüro. Hier geht's zur Online-Terminvergabe
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) grundsätzlich einen Kinderreisepass. Antragssteller sind die Sorgeberechtigten des Kindes. Auf das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten kann verzichtet werden, wenn dieser die Elternbescheinigung unterschrieben hat und ein Ausweisdokument zum Unterschriftenvergleich vorgelegt wird. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann nicht verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Besondere Voraussetzungen für die Ausstellung des Kinderreisepasses sind:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- nicht älter als 12 Jahre
- Wohnsitz in Marl
Besonderheiten:
Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das
Vormundschaftsgericht ersetzt werden.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur
Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen (siehe Formular Vollmacht).
Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepasses nicht oder nur
eingeschränkt an. Entsprechende Auskünfte können auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) ersehen werden.
Passgesetz und Personalausweisgesetz NRW
- persönliches Erscheinen des Ausweisbewerbers (unabhängig vom Alter) sowie eines Erziehungsberechtigten
- der alte Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- die Personalausweise beider Elternteile; bei alleinigem Sorgerecht zusätzlich den Sorgerechtsbeschluss, bei Betreuung die Bestellungsurkunde
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- grundsätzlich 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Formular: Antrag Kinderreisepass
Die Gebühr für die Ausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro,
für die Verlängerung oder Aktualisierung 6,00 Euro.
Bearbeitungsfrist: Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Herr
Andreas
Lück
Amtsleitung Amt für Bürgerdienste
Raum:
206
Email:
amt33@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Frau
Katharina
Niehaus
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
Raum:
144
Email:
buergerbuero@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Frau
Katharina
Niehaus
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
Raum:
144
Email:
buergerbuero@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Bürgerbüro
Email:
buergerbuero@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Frau
Katharina
Niehaus
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
Raum:
144
Email:
buergerbuero@marl.de
Kinderreisepass
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen Sie einen Termin in unserem Bürgerbüro. Hier geht's zur Online-Terminvergabe
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) grundsätzlich einen Kinderreisepass. Antragssteller sind die Sorgeberechtigten des Kindes. Auf das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten kann verzichtet werden, wenn dieser die Elternbescheinigung unterschrieben hat und ein Ausweisdokument zum Unterschriftenvergleich vorgelegt wird. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann nicht verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Besondere Voraussetzungen für die Ausstellung des Kinderreisepasses sind:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- nicht älter als 12 Jahre
- Wohnsitz in Marl
Besonderheiten:
Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das
Vormundschaftsgericht ersetzt werden.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur
Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen (siehe Formular Vollmacht).
Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepasses nicht oder nur
eingeschränkt an. Entsprechende Auskünfte können auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) ersehen werden.
Die Gebühr für die Ausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro,
für die Verlängerung oder Aktualisierung 6,00 Euro.
- persönliches Erscheinen des Ausweisbewerbers (unabhängig vom Alter) sowie eines Erziehungsberechtigten
- der alte Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- die Personalausweise beider Elternteile; bei alleinigem Sorgerecht zusätzlich den Sorgerechtsbeschluss, bei Betreuung die Bestellungsurkunde
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- grundsätzlich 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Formular: Antrag Kinderreisepass
Bearbeitungsfrist: Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.
Passgesetz und Personalausweisgesetz NRW
Ihre Ansprechpersonen
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
buergerbuero@marl.de 02365 99-2301, -2381, -2386Raum: 144
Bergstraße 228-230
45768 Marl