Kfz-Schein-Änderung

Kfz-Scheine können im Bürgerbüro der Stadt Marl geändert werden, sofern ein Umzug innerhalb des Kreisgebietes erfolgt und der Kfz-Schein bislang noch nicht geändert wurde. Möglich ist die Kfz-Scheinänderung auch beim Straßenverkehrsamt, Stettiner Straße 6, 45770 Marl. Im Fall von Namensänderungen (Eheschließung, Ehescheidung o. a.) muss das Straßenverkehrsamt einen neuen Kfz-Schein ausstellen. Eine Neuausstellung ist im Bürgerbüro nicht möglich.

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Die Gebühr für die Änderung beträgt 10,80 Euro.

  • Kfz-Schein
  • Personalausweis

Die Änderung wird im Rahmen des (An-/Ummelde)Termins im Bürgerbüro erledigt.

Straßenverkehrsordnung 

Ihre Ansprechpersonen

buergerbuero@­marl.de 02365/992301, 02365/992381, 02365/992386
Stadthaus 2
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt

buergerbuero@­marl.de 02365 99-2301, 02365 99-2381, 02365 99-2386
Stadthaus 2
Raum: 144
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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