Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt. Das Jugendamt führt in Kooperation mit Polizei und Ordnungsamt Jugendschutzkontrollen durch und tritt bei Problemen mit Eltern in Kontakt.

Jugendschutzgesetz (BGBI.I)

Jugendarbeitsschutz