Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich geregelte sozialpädagogische Pflichtaufgabe des Jugendamtes. Sie soll Jugendliche (14-17 Jahre) und deren Sorgeberechtigte, sowie Heranwachsende (18-20 Jahre) während eines Strafverfahrens beraten und begleiten.

Zum Flyer Jugendhilfe im Strafverfahren gehts: hier

Die Beratung ist kostenlos.

Es müssen keine Unterlagen zum ersten Gespräch mitgebracht werden.

Die Bearbeitungsdauer vom Beginn eines Jugendstrafverfahrens bis zur Beendigung ist zeitlich nicht eingrenzbar.

Gesprächstermine bei der Jugendhilfe im Strafverfahren können kurzfristig vereinbart werden.

§ 52 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), § 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz)

Jugendgerichtshilfe, Jugendstrafverfahren, Täter-Opfer-Ausgleich, erzieherische Maßnahmen

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung Jugendhilfe im Strafverfahren

amt51@­marl.de 02365 99-2483
Stadthaus 3
Raum: 53
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Jugendhilfe im Strafverfahren

amt51@­marl.de 02365 99-2367
Stadthaus 3
Raum: 50
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Jugendhilfe im Strafverfahren

amt51@­marl.de 02365 99-2484
Stadthaus 3
Raum: 50
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Jugendhilfe im Strafverfahren

amt51@­marl.de 02365 99-2471
Stadthaus 3
Raum: 51
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Jugendhilfe im Strafverfahren

amt51@­marl.de 02365 99-2425
Stadthaus 3
Raum: 53
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Details

Sachbearbeitung Jugendhilfe im Strafverfahren

amt51@­marl.de 02365 99-2453
Stadthaus 3
Raum: 52
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Details