Ausnahmegenehmigungen für Handwerker zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Bewohnerparkplätzen oder anderen Parkplätzen ohne Entrichten einer Parkgebühr können erteilt werden, wenn es sich um einen in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetrieb handelt, das betreffende Fahrzeug als Service- oder Werkstattfahrzeug gekennzeichnet ist und das Fahrzeug aus zwingenden Gründen am Einsatzort verbleiben muss.
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- Handwerkskarte (falls vorhanden, sonst Mitgliedsbescheinigung IHK)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- aktuelle Bilder des Fahrzeugs, auf denen insgesamt gut zu erkennen sind die Kennzeichen, die Firmenaufschrift, der für Werkzeug und Material genutzte Raum mit vorhandenen An- und Einbauten.
- 90 € pro Fahrzeug und Jahr (365 Tage) für den Regierungsbezirk Münster
- je 50 € mehr für jeden weiteren Regierungsbezirk
- 290 € für Gesamt-NRW
- Antrag Handwerker-Parkausweis - Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO Anschreiben neuer Handwerkerparkausweis
Ausnahmegenehmigungen für Handwerker zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Bewohnerparkplätzen oder anderen Parkplätzen ohne Entrichten einer Parkgebühr können erteilt werden, wenn es sich um einen in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetrieb handelt, das betreffende Fahrzeug als Service- oder Werkstattfahrzeug gekennzeichnet ist und das Fahrzeug aus zwingenden Gründen am Einsatzort verbleiben muss.
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Fliß
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Grochowski
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Rutz
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