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Grundsteuer
Die Grundsteuer wird erhoben für Grundbesitz:
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
- Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstück
Die Grundsteuer ist objektbezogen und richtet sich nach der Art und Beschaffenheit eines Grundstücks. Das Grundsteuerverfahren ist zweigeteilt.
Unter Anwendung einer Steuermesszahl wird der Grundsteuermessbetrag errechnet. Die Höhe des Einheitswertes und des Messbetrages ergeben sich aus dem jeweiligen Einheitswert- und Grundsteuermessbetrag, den jeder Eigentümer vom Finanzamt erhält. Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde und setzt die Grundsteuer durch den Bescheid über Steuern und Abgaben fest.
Die Steuerhebesätze in der Stadt Marl wurden durch den Rat der Stadt Marl wie folgt beschlossen:
| 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Grundsteuer A | 285 % | 285 % | 285 % | 285 % |
Grundsteuer B | 660 % | 660 % | 660 % | 790 % |
Grundsteuergesetz; Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern
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