- Anschrift
- 001Carl-Duisberg Straße 16545772Marl
Melina
Rüschenbaum
Sachbearbeitung Bußgeldverfahren, Gaststättenrecht, Spielrecht, Veranstaltungen
- gewerbe@marl.de
Jennifer
Heitkamp
Sachbearbeitung Gewerbeangelegenheiten
- gewerbe@marl.de
Michelle
Lenger
Sachbearbeitung Gewerbeangelegenheiten
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Ramona
Teuber
Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Gaststättenrecht, Bußgeldverfahren, Gewerbeuntersagungsverfahren
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Gewerbemeldung
Gewerbeanmeldung:
Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald eine erlaubte, selbständige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit ausgeübt wird. Diese muss schriftlich angezeigt werden.
In diesem Fall ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter in Kontakt zu treten.
In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind bzw. ob eine persönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist.
Kein Gewerbe betreiben Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Architekten, in Heilhilfsberufen-Tätige (z. B. Heilpraktiker, Hebammen, Masseure, Physiotherapeuten etc.).
Gewerbeabmeldung:
Eine schriftliche Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz in Marl aufgegeben wird.
Sollte nur eine gewerbliche Tätigkeit aufgegeben werden, ist keine Gewerbeabmeldung, sondern eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Für Gewerbeanmedlungen und -ummeldungen gelten folgende Gebühren:
- für Einzelpersonen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind – 26 €
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind – 33 €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen – 13 €
Gewerbeabmeldung: kostenfrei.
Die Zahlungen von Gebühren im Gewerbebereich sind nur noch mit EC-Karte möglich.
Personalausweis
Bei persönlicher Vorsprache erfolgt die abschließende Bearbeitung am selben Tag.
Bei einer schriftlichen An-, Ab- oder Ummeldung, wird diese i.d.R. nach 3 Tagen bestätigt.
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Bußgeldverfahren, Gaststättenrecht, Spielrecht, Veranstaltungen
gewerbe@marl.de 02365 99-2315Raum: 1B.0.05
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Sachbearbeitung Gewerbeangelegenheiten
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