Führungszeugnis

Das Privatführungszeugnis wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse zugesandt.

Ein Behördenführungszeugnis wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt. Bitte bringen Sie die Adresse der betreffenden Behörde mit.

Sollte ein erweitertes Führungszeugnis (in der Regel bei Tätigkeiten mit Minderjährigen und/oder behinderten Menschen) benötigt werden, ist ein schriftlicher Nachweis der verlangenden Stelle vorzulegen.

Wozu braucht man ein Führungszeugnis?

Das Privatführungszeugnis wird im Allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber auf sein Verlangen hin nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist.

Ein Behördenführungszeugnis wird dagegen benötigt, wenn man bei einer Behörde arbeiten will oder eine amtliche Erlaubnis, zum Beispiel eine Gaststättenerlaubnis, beantragt hat.

Wo bekommt man ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis muss man persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro) beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Bei Minderjährigen kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson einen Antrag stellen.

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.

Bei der Meldebehörde werden Ihre Personalien in das Antragsformular aufgenommen und gegen Gebühr amtlich bescheinigt. Der Antrag wird dann dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird.

Das Privatführungszeugnis wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.

Ein Behördenführungszeugnis wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt. Weitere Informationen hier.

 

Kann man ein Führungszeugnis über das Internet beantragen?

Das Führungszeugnis kann mit dem Personalausweis oder dem elektronischem Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Onlinefunktion übers Internet beantragt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem Flyerwww.marl.de/fileadmin/dokumente/Pressestelle2016/aemter/32/bfj_flyer_dinlang.pdf des Bundesamtes für Justiz.

Quelle: Bundesamt für Justiz

Das Führungszeugnis kostet 13 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.

In bestimmten Fällen ist eine Gebührenbefreiung möglich - Informationen: www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html

Personalausweis oder Reisepass – ggf. Anforderungsschreiben für das erweiterte Führungszeugnis

Nach Antragstellung im Bürgerbüro etwa 2 bis 3 Wochen, in Ausnahmefällen dauert die Bearbeitung beim Bundesamt für Justiz etwas länger.

§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis

Ihre Ansprechperson

buergerbuero@­marl.de 02365-992301 oder 992381 oder 992386
Stadthaus 2
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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