- Anschrift
- 001Liegnitzer Straße 545768Marl
André
Becker
Sachbearbeitung Baukontrolle
- amt63@marl.de
Fliegende Bauten
Genehmigungserteilung und Abnahme von Fliegenden Bauten.
Fliegende Bauten bis zu 5 m Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden sowie Zelte bis zu einer Grundfläche von 75 m² benötigen keine Ausführungsgenehmigung.
Zelte über 75 qm sind hingegen genehmigungspflichtig.
Erteilung der Ausführungsgenehmigung einschließlich der erstmaligen Gebrauchsabnahme für je angefangene 500,00€ der Herstellungssumme der Anlage je 4,00€, mindestens jedoch 50,00€, zzgl. der Gebühren für die Prüfung der bautechnischen Nachweise (Standsicherheit, Schallschutz etc.).
Gebrauchsabnahme an jedem Aufstellungsort 10,00€ - 150,00€.
Antrag und bautechnische Nachweise
§ 79 BauO NRW
Ihre Ansprechperson
Sachbearbeitung Baukontrolle
amt63@marl.de 02365 99-6317Raum: 28
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl