Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Markt (Groß-, Wochen-, Jahr- oder Spezialmarkt) oder ein Volksfest veranstalten wollen, können Sie dafür die Veranstaltung durch die zuständige Behörde festsetzen lassen. Durch die Festsetzung kommen Sie für die Veranstaltung in den Genuss sogenannter Marktprivilegien, z. B. sind Sie von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes befreit.
Die Veranstaltung darf jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.
§§ 60 b, 64 – 71 b Gewerbeordnung
Bei natürlichen Personen und auch für jeden Geschäftsführer/Vorstandsmitglied einer juristischen Person sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Belegart „9“ à Bürgerbüro (Wohnortgemeinde)
- Führungszeugnis für Behörden – Belegart „0“ à Bürgerbüro (Wohnortgemeinde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen à Finanzamt (Wohnortgemeinde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen à Stadtkasse (Wohnortgemeinde)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis à www.vollstreckungsportal.de
- Kopie des Personalausweises / Passes für Deutsche und EUStaatler
- Kopie des Aufenthaltstitels für NichtEU-Staatler
- detaillierter Lageplan des Veranstaltungsgelände (Maßstab 1:200) mit der Einzeichnung von fliegenden Bauten, Verkaufsständen, Bühnen, Bestuhlung etc.
- Ausstellerverzeichnis
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Zusätzlich werden folgende Unterlagen für eine juristische Person (z.B. GmbH oder UG) benötigt:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart „9“ -> Bürgerbüro (BetriebsortHauptniederlassung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen -> Finanzamt (BetriebsortHauptniederlassung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen -> Stadtkasse (BetriebsortHauptniederlassung)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis -> www.vollstreckungsportal.de
- Handels, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug bzw. Gründungsurkunde (bei Unternehmen in Gründung)
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Bei der Festsetzung eines Marktes im Sinne der Gewerbeordnung können bis zu 2.300 Euro Verwaltungsgebühren anfallen.
ca. 4 Wochen
-
Festsetzung von Märkten, Messen, Ausstellungen
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Markt (Groß-, Wochen-, Jahr- oder Spezialmarkt) oder ein Volksfest veranstalten wollen, können Sie dafür die Veranstaltung durch die zuständige Behörde festsetzen lassen. Durch die Festsetzung kommen Sie für die Veranstaltung in den Genuss sogenannter Marktprivilegien, z. B. sind Sie von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes befreit.
Die Veranstaltung darf jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.
§§ 60 b, 64 – 71 b Gewerbeordnung
Bei natürlichen Personen und auch für jeden Geschäftsführer/Vorstandsmitglied einer juristischen Person sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Belegart „9“ à Bürgerbüro (Wohnortgemeinde)
- Führungszeugnis für Behörden – Belegart „0“ à Bürgerbüro (Wohnortgemeinde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen à Finanzamt (Wohnortgemeinde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen à Stadtkasse (Wohnortgemeinde)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis à www.vollstreckungsportal.de
- Kopie des Personalausweises / Passes für Deutsche und EUStaatler
- Kopie des Aufenthaltstitels für NichtEU-Staatler
- detaillierter Lageplan des Veranstaltungsgelände (Maßstab 1:200) mit der Einzeichnung von fliegenden Bauten, Verkaufsständen, Bühnen, Bestuhlung etc.
- Ausstellerverzeichnis
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Zusätzlich werden folgende Unterlagen für eine juristische Person (z.B. GmbH oder UG) benötigt:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart „9“ -> Bürgerbüro (BetriebsortHauptniederlassung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen -> Finanzamt (BetriebsortHauptniederlassung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen -> Stadtkasse (BetriebsortHauptniederlassung)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis -> www.vollstreckungsportal.de
- Handels, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug bzw. Gründungsurkunde (bei Unternehmen in Gründung)
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Bei der Festsetzung eines Marktes im Sinne der Gewerbeordnung können bis zu 2.300 Euro Verwaltungsgebühren anfallen.
ca. 4 Wochen
-
Festsetzung von Märkten, Messen, Ausstellungen
- Anschrift
- 001Carl-Duisberg Straße 16545772Marl
Reinhard Heinrich
Fliß
Sachgebietsleitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
Lena
Grochowski
Sachbearbeitung Öffentliche Verkehrsflächen
- strassenverkehr@marl.de
Vanessa
Vogel
Sachbearbeitung Innendiest Verkehrsüberwachung
- strassenverkehr@marl.de
Michelle
Lenger
Mitarbeit Gewerbeangelegenheiten
- gewerbe@marl.de
Christian
Klecha
Sachbearbeitung und Koordination Kommunaler Ordnungsdienst Marl
- kom@marl.de
Martin
Ludwig
Sachbearbeitung und Koordination kommunaler Ordnungsdienst Marl
- kom@marl.de
Oliver
Thiemann
Sachbearbeitung und Koordination kommunaler Ordnungsdienst Marl
- kom@marl.de
Heike
Stange
Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Öffentliche Verkehrsflächen
- strassenverkehr@marl.de
Melina
Rüschenbaum
Sachbearbeitung Bußgeldverfahren, Gaststättenrecht, Spielrecht, Veranstaltungen
- gewerbe@marl.de
Jennifer
Heitkamp
Sachbearbeitung Gewerbeangelegenheiten
- gewerbe@marl.de
Carolin
Rutz
Sachbearbeitung Innendienst Verkehrsüberwachung
- strassenverkehr@marl.de
Maik
Luczak
Amtsleitung Ordnungsamt
- Ordnungsamt@marl.de
Andre
Bethke
Sachbearbeitung und Koordination Kommunaler Ordnungsdienst Marl
- kom@marl.de
Michael
Busch
Sachbearbeitung Öffentliche Verkehrsflächen
- strassenverkehr@marl.de
Tobias
Sellinat
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
Anja
Veinbergs
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
Karin
Sachtler
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
Stefanie
Schwanewedel
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
Fabian
Albers
Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- ordnungsamt@marl.de
Ramona
Teuber
Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Gaststättenrecht, Bußgeldverfahren, Gewerbeuntersagungsverfahren
- gewerbe@marl.de
Festsetzung von Märkten
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Markt (Groß-, Wochen-, Jahr- oder Spezialmarkt) oder ein Volksfest veranstalten wollen, können Sie dafür die Veranstaltung durch die zuständige Behörde festsetzen lassen. Durch die Festsetzung kommen Sie für die Veranstaltung in den Genuss sogenannter Marktprivilegien, z. B. sind Sie von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes befreit.
Die Veranstaltung darf jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.
Bei der Festsetzung eines Marktes im Sinne der Gewerbeordnung können bis zu 2.300 Euro Verwaltungsgebühren anfallen.
Bei natürlichen Personen und auch für jeden Geschäftsführer/Vorstandsmitglied einer juristischen Person sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Belegart „9“ à Bürgerbüro (Wohnortgemeinde)
- Führungszeugnis für Behörden – Belegart „0“ à Bürgerbüro (Wohnortgemeinde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen à Finanzamt (Wohnortgemeinde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen à Stadtkasse (Wohnortgemeinde)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis à www.vollstreckungsportal.de
- Kopie des Personalausweises / Passes für Deutsche und EUStaatler
- Kopie des Aufenthaltstitels für NichtEU-Staatler
- detaillierter Lageplan des Veranstaltungsgelände (Maßstab 1:200) mit der Einzeichnung von fliegenden Bauten, Verkaufsständen, Bühnen, Bestuhlung etc.
- Ausstellerverzeichnis
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Zusätzlich werden folgende Unterlagen für eine juristische Person (z.B. GmbH oder UG) benötigt:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart „9“ -> Bürgerbüro (BetriebsortHauptniederlassung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen -> Finanzamt (BetriebsortHauptniederlassung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen -> Stadtkasse (BetriebsortHauptniederlassung)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis -> www.vollstreckungsportal.de
- Handels, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug bzw. Gründungsurkunde (bei Unternehmen in Gründung)
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
ca. 4 Wochen
§§ 60 b, 64 – 71 b Gewerbeordnung