Ferienerholung

Eltern von Teilnehmern und Teilnehmerinnen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, den von den Trägern festgesetzten Teilnehmerbeitrag zu bezahlen, können eine Beihilfe zu dem Kostenteil erhalten, der den Betrag von 70,00 Euro übersteigt. Die Höchstleistung beträgt 240,00 Euro pro Teilnehmerin und Teilnehmer im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Anrechnung evtl. gewährter Landesmittel oder Mittel nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Sonderförderung kann für jede/n Teilnehmer/in max. 1 x jährlich gewährt werden.

SSGB II- Bescheid oder SGB XII-Bescheid, Belege über Nettoeinkünfte der letzten 3 Monate, Kaltmiete, Wohngeld. In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Ca. 2 Wochen

Förderrichtlinie der Stadt Marl

Ferienfreizeiten, Freizeiten, Jugendreisen

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Sachbearbeitung Jugendheime, Spielstuben, Jugendverbandsarbeit, Ferienerholung, Zuschüsse

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Kinder- und Jugendbeauftragte

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