Eltern von Teilnehmern und Teilnehmerinnen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, den von den Trägern festgesetzten Teilnehmerbeitrag zu bezahlen, können eine Beihilfe zu dem Kostenteil erhalten, der den Betrag von 70,00 Euro übersteigt. Die Höchstleistung beträgt 240,00 Euro pro Teilnehmerin und Teilnehmer im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Anrechnung evtl. gewährter Landesmittel oder Mittel nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Sonderförderung kann für jede/n Teilnehmer/in max. 1 x jährlich gewährt werden.
Förderrichtlinie der Stadt Marl
SSGB II- Bescheid oder SGB XII-Bescheid, Belege über Nettoeinkünfte der letzten 3 Monate, Kaltmiete, Wohngeld. In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Ca. 2 Wochen
- Anschrift
- 001Liegnitzer Straße 545768Marl
Herr
Andreas
Wesche
Amtsleitung
Raum:
58
Email:
amt51@marl.de
- Anschrift
- 001Liegnitzer Straße 545768Marl
Frau
Magdalene
Ostermann
Abteilungsleitung Jugend- und Familienförderung
Raum:
60
Email:
amt51@marl.de
- Anschrift
- 001Liegnitzer Straße 545768Marl
Herr
Marc
Effert
Sachbearbeitung Jugendheime, Spielstuben, Jugendverbandsarbeit, Ferienerholung, Zuschüsse
Raum:
60a
Email:
amt51@marl.de
- Anschrift
- 001Liegnitzer Straße 545768Marl
Frau
Michelle Selina
Ruiz Eiró
Kinder- und Jugendbeauftragte
Raum:
60
Email:
amt51@marl.de
Ferienerholung
Eltern von Teilnehmern und Teilnehmerinnen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, den von den Trägern festgesetzten Teilnehmerbeitrag zu bezahlen, können eine Beihilfe zu dem Kostenteil erhalten, der den Betrag von 70,00 Euro übersteigt. Die Höchstleistung beträgt 240,00 Euro pro Teilnehmerin und Teilnehmer im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Anrechnung evtl. gewährter Landesmittel oder Mittel nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Sonderförderung kann für jede/n Teilnehmer/in max. 1 x jährlich gewährt werden.
SSGB II- Bescheid oder SGB XII-Bescheid, Belege über Nettoeinkünfte der letzten 3 Monate, Kaltmiete, Wohngeld. In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Ca. 2 Wochen
Förderrichtlinie der Stadt Marl
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Jugendheime, Spielstuben, Jugendverbandsarbeit, Ferienerholung, Zuschüsse
amt51@marl.de 02365 99-2414Raum: 60a
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl
Kinder- und Jugendbeauftragte
amt51@marl.de 02365 99-2486Raum: 60
Liegnitzer Straße 5
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