- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Andrea
Wolf
Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Senioren-, Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Behindertenkoordination
- sozialeleistungen@marl.de
Uta
Sodmann-Klasen
Sachbearbeitung Schwerbehindertenangelegenheiten
- sozialeleistungen@marl.de
Sandra
Fuhrmann
Abteilungsleitung Soziale Leistungen
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Anja
Krasowski
Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe, Sozialticket
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Sabine
Doronhof
Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe, Sozialticket
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Gabriele
Gehrmann
Sachbearbeitung Wohngeld C - G
- wohngeld@marl.de
Christian
Ritzmann
Sachbearbeitung Wohngeld SB - Z
Wohngeldstelle
Montag
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr
Freitag
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Außerhalb dieser Sprechzeiten können Termine vereinbart werden.
- wohngeld@marl.de
Soeu-Liang
Schaubt
Sachbearbeitung Wohngeld A - B
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Brita
Ueckert
Sachbearbeitung Wohngeld H - MA
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Annika
Vogtländer
Sachbearbeitung Wohngeld MB - SA
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Michael
Wawrzenietz
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Nicole
Töppler
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Annette
Giesen
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Nickel
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Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ist Ansprechpartner für
- schwerbehinderte erwerbstätige Menschen (Grad der Behinderung von mindestens 50)
- behinderte erwerbstätige Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40, die durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden sind
- Arbeitgeber von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen
- Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen
- Betriebliche Vertrauensleute für Schwerbehinderte und Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen.
Die Fachstelle berät und informiert zu Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen.
Sie gewährt Geldleistungen an schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen und deren Arbeitgeber, zum Beispiel für technische Arbeitshilfen, zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen.
Wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen kündigen will, muss er vorher die Zustimmung des Inklusionsamtes Arbeit beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster einholen. Die Fachstelle ermittelt im Rahmen dieses besonderen Kündigungsschutzverfahrens den Sachverhalt. Sie hört den behinderten Menschen an, holt Stellungnahmen der Schwerbehindertenvertretung, des Personal- Oder Betriebsrates bzw. der Mitarbeitervertretung ein und führt Kündigungsverhandlungen durch. Die Fachstelle wirkt auf eine gütliche Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem betroffenen Arbeitnehmer hin. Sie leitet die Ermittlungsergebnisse anschließend dem Inklusionsamt Arbeit zur Entscheidung zu.
kostenlos
Teil 3 des SGB IX i.V.m. § 1 ZustVO SGB IX
Ihre Ansprechpersonen
Sachgebietsleitung, Sachbearbeitung Senioren-, Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Behindertenkoordination
sozialeleistungen@marl.de 02365 99-2382Raum: 208
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Sachbearbeitung Schwerbehindertenangelegenheiten
sozialeleistungen@marl.de 02365 99-2316Raum: 208
Bergstraße 228-230
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