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Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 und 4 AufenthG (Asylberechtigte, Flüchtlinge, Humanitär)
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und verleiht einen weitgehend gesicherten Status. Insbesondere wird dieser Aufenthaltstitel Ausländern erteilt, die auf Dauer im Bundesgebiet leben und hier ihren wirtschaftlichen und familiären Lebensmittelpunkt haben sofern kein Ausweisungsinteresse besteht. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Die Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 oder Abs. 4 AufenthG wird erteilt, wenn die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen des § 5 AufenthG sowie die besonderen Erteilungsvoraussetzungen des § 26 Abs. 3 oder Abs. 4 AufenthG vorliegen.
Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.
0,00 € bis 113,00 €
- Gültiger und anerkannter Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesdruckerei GmbH
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes der Bedarfsgemeinschaft (z.B. die letzten drei Lohnabrechnungen, Bescheinigung des Steuerberaters über den monatlichen durchschnittlichen Nettogewinns der letzten zwölf Monate, Kindergeldbescheid, Kinderzuschlag, Wohngeld)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (z.B. Mietvertrag, Grundbuchauszug, Grundbesitzabgabenbescheid) inklusive Nebenkosten
- Nachweis über Deutschkenntnisse (z.B. anerkanntes Sprachzertifikat, deutscher Schulabschluss), abhängig von der jeweiligen Fallgestaltung
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (z.B. Integrationskurs, Test Leben in Deutschland)
- Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- ggf. Bescheinigung über den Nachweis der erforderlichen Rentenversicherungsbeiträge (z.B. aktueller Rentenversicherungsverlauf)
- Krankenversicherungsnachweis
- Formular „Erklärung im Zusammenhang mit der Prüfung der Sicherung des Lebensunterhaltes“
- Formular „Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis“
- Bearbeitungsgebühr
Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
- §§ 5, 9, 26 AufenthG
- §§ 44, 50, 52a AufenthV
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