- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Nils
Lanczek
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Mirjam
Kübber
Sachbearbeitung Ausländerwesen ALB - ALZ und KP - RE
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Nicole
Zickler
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Philipp
Lange
Sachbearbeitung Ausländerwesen AM - AZ und RF - Z
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Lisa-Marie
Dünheuft
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Matthias
Rüttgardt
Abteilungsleitung Ausländerwesen
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Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 3 AufenthG (Hochqualifizierte)
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und verleiht einen weitgehend gesicherten Status. Insbesondere wird dieser Aufenthaltstitel Ausländern erteilt, die auf Dauer im Bundesgebiet leben und hier ihren wirtschaftlichen und familiären Lebensmittelpunkt haben sofern kein Ausweisungsinteresse besteht. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Die Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 3 AufenthG wird erteilt, wenn die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen des § 5 AufenthG sowie die besonderen Erteilungsvoraussetzungen des § 18c Abs. 3 AufenthG vorliegen.
Grundsätzlich kann einem hochqualifizierten Ausländer in besonderem Fall eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Hoch qualifiziert in diesem Sinne sind Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener fachlicher Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Nach Terminvereinbarung ist Ihre persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Aufenthaltstitels erforderlich. Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.
Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.
22,80 € bis 147,00 €
- Gültiger und anerkannter Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesdruckerei GmbH
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes der Bedarfsgemeinschaft (z.B. die letzten drei Lohnabrechnungen, Bescheinigung des Steuerberaters über den monatlichen durchschnittlichen Nettogewinns der letzten zwölf Monate, Kindergeldbescheid, Kinderzuschlag, Wohngeld)
- Bescheinigung über den Nachweis der erforderlichen Rentenversicherungsbeiträge (z.B.: aktueller Rentenversicherungsverlauf)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (z.B. Mietvertrag, Grundbuchauszug, Grundbesitzabgabenbescheid) inklusive Nebenkosten
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über wissenschaftliche Befähigung
- Formular „Erklärung im Zusammenhang mit der Prüfung der Sicherung des Lebensunterhaltes“
- Formular „Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis“
- Bearbeitungsgebühr
Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
- §§ 5, 19 AufenthG
- §§ 44, 52a AufenthV
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Ausländerwesen
auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2468Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
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