- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Nils
Lanczek
Mitarbeit Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Mirjam
Kübber
Sachbearbeitung Ausländerwesen ALB - ALZ und KP - RE
- auslaenderwesen@marl.de
Philipp
Lange
Sachbearbeitung Ausländerwesen AM - AZ und RF - Z
- auslaenderwesen@marl.de
Lisa-Marie
Dünheuft
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Nicole
Zickler
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Matthias
Rüttgardt
Abteilungsleitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Matthias
Rüttgardt
Abteilungsleitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Nils
Lanczek
Mitarbeit Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Mirjam
Kübber
Sachbearbeitung Ausländerwesen ALB - ALZ und KP - RE
- auslaenderwesen@marl.de
Philipp
Lange
Sachbearbeitung Ausländerwesen AM - AZ und RF - Z
- auslaenderwesen@marl.de
Lisa-Marie
Dünheuft
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Nicole
Zickler
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Niederlassungserlaubnis § 21 AufenthG (Selbständige)
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und verleiht einen weitgehend gesicherten Status. Insbesondere wird dieser Aufenthaltstitel Ausländern erteilt, die auf Dauer im Bundesgebiet leben und hier ihren wirtschaftlichen und familiären Lebensmittelpunkt haben sofern kein Ausweisungsinteresse besteht. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Die Niederlassungserlaubnis nach § 21 AufenthG wird erteilt, wenn die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen des § 5 AufenthG sowie die besonderen Erteilungsvoraussetzungen des § 21 AufenthG vorliegen.
Nach drei Jahren kann abweichend von § 9 Abs. 2 AufenthG eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die geplante Tätigkeit erfolgreich verwirklicht wurde und der Lebensunterhalt des Ausländers und seiner mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten, durch ausreichende Einkünfte gesichert ist.
Nach Terminvereinbarung ist Ihre persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Aufenthaltstitels erforderlich. Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.
Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.
22,80 € bis 124,00 €
- Gültiger und anerkannter Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesdruckerei GmbH
- Nachweise über die Verwirklichung der selbständigen Tätigkeit
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes der Bedarfsgemeinschaft sowie der unterhaltspflichtigen Angehörigen
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (z.B. Mietvertrag, Grundbuchauszug, Grundbesitzabgabenbescheid) inklusive Nebenkosten
- Krankenversicherungsnachweis
Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
- §§ 5, 21 AufenthG
- §§ 44, 52a AufenthV
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Ihre Ansprechpersonen
Mitarbeit Ausländerwesen
auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2468Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Sachbearbeitung Ausländerwesen ALB - ALZ und KP - RE
auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2303Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Sachbearbeitung Ausländerwesen AM - AZ und RF - Z
auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2518Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Sachbearbeitung Ausländerwesen
auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2378Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Sachbearbeitung Ausländerwesen
auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2393Raum: 2.1.130
Bergstraße 228-230
45768 Marl