- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Nils
Lanczek
Mitarbeit Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Nicole
Zickler
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Lisa-Marie
Dünheuft
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Philipp
Lange
Sachbearbeitung Ausländerwesen AM - AZ und RF - Z
- auslaenderwesen@marl.de
Mirjam
Kübber
Sachbearbeitung Ausländerwesen ALB - ALZ und KP - RE
- auslaenderwesen@marl.de
Matthias
Rüttgardt
Abteilungsleitung Ausländerwesen
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Niederlassungserlaubnis § 18c Abs. 2 AufenthG (Blaue Karte EU)
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und verleiht einen weitgehend gesicherten Status. Insbesondere wird dieser Aufenthaltstitel Ausländern erteilt, die auf Dauer im Bundesgebiet leben und hier ihren wirtschaftlichen und familiären Lebensmittelpunkt haben sofern kein Ausweisungsinteresse besteht. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Die Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 2 AufenthG wird erteilt, wenn die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen des § 5 AufenthG sowie die besonderen Erteilungsvoraussetzungen des § 18c Abs. 2 AufenthG vorliegen.
Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 2 AufenthG setzt zunächst voraus, dass Sie Inhaber einer Blauen Karte EU sind. Aufgrund der hochqualifizierten Beschäftigung, verkürzt sich die zeitliche Voraussetzung auf 33 oder sogar 21 Monaten.
Nach Terminvereinbarung ist Ihre persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Aufenthaltstitels erforderlich. Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.
Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.
22,80 € bis 113,00 €
- Gültiger und anerkannter Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesdruckerei GmbH
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes der Bedarfsgemeinschaft (z.B. die letzten drei Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Kindergeldbescheid, Kinderzuschlag, Wohngeld)
- Nachweis einer hochqualifizierten Beschäftigung für die Dauer von 33 Monaten
- Bescheinigung über den Nachweis der erforderlichen Rentenversicherungsbeiträge (z.B. aktueller Rentenversicherungsverlauf)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (z.B. Mietvertrag, Grundbuchauszug, Grundbesitzabgabenbescheid) inklusive Nebenkosten
- Nachweis über einfache Deutschkenntnisse B1 (z.B. anerkanntes Sprachzertifikat, deutscher Schulabschluss) oder ausreichende Deutschkenntnisse zur Verkürzung der zeitlichen Voraussetzung
- Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (z.B. Integrationskurs, Test Leben in Deutschland)
- Formular „Erklärung im Zusammenhang mit der Prüfung der Sicherung des Lebensunterhaltes“
- Formular „Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis“
- Bearbeitungsgebühr
Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
- §§ 5, 19a Abs. 6 AufenthG
- §§ 44, 52a AufenthV
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 18c Blaue Karte EU
Ihre Ansprechpersonen
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auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2468Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
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