- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Nils
Lanczek
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Nicole
Zickler
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Lisa-Marie
Dünheuft
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Mirjam
Kübber
Sachbearbeitung Ausländerwesen ALB - ALZ und KP - RE
- auslaenderwesen@marl.de
Philipp
Lange
Sachbearbeitung Ausländerwesen AM - AZ und RF - Z
- auslaenderwesen@marl.de
Matthias
Rüttgardt
Abteilungsleitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
- Anschrift
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Matthias
Rüttgardt
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Erteilung Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU § 9a AufenthG
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Soweit das Aufenthaltsgesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt. Grundsätzlich ist dieser Aufenthaltstitel mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar, soll jedoch zusätzlich die Mobilität innerhalb von Europa erleichtern.
Unter erleichterten Voraussetzungen kann man damit einen Aufenthaltstitel in fast allen Ländern der Europäischen Union (außer in Großbritannien, Irland und Dänemark) erhalten. Allerdings berechtigt dieser Aufenthaltstitel nicht automatisch zur Niederlassung oder zur Aufnahme in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a Abs. 2 AufenthG wird erteilt, wenn die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen des § 5 AufenthG sowie die besonderen Erteilungsvoraussetzungen des § 9a AufenthG vorliegen.
Nach Terminvereinbarung ist Ihre persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Aufenthaltstitels erforderlich. Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.
Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.
22,80 € bis 109,00 €
- Gültiger und anerkannter Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesdruckerei GmbH
- Nachweis über feste und regelmäßige Einkünfte im Sinne des § 9c AufenthG sowie der unterhaltsberechtigten Angehörigen (z.B. die letzten drei Lohnabrechnungen, Bescheinigung des Steuerberaters über den monatlichen durchschnittlichen Nettogewinns der letzten zwölf Monate, Kindergeldbescheid, Kinderzuschlag, Wohngeld)
- Nachweis über Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung (z.B. aktueller Rentenversicherungsverlauf)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (z.B. Mietvertrag, Grundbuchauszug, Grundbesitzabgabenbescheid) inklusive Nebenkosten
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse B1 (z.B. anerkanntes Sprachzertifikat, deutscher Schulabschluss); im Einzelfall einfache mündliche Deutschkenntnisse A1 (§ 104 Abs. 2 AufenthG)
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (z.B. Integrationskurs, Test Leben in Deutschland)
- Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Auskunft in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes)
- Krankenversicherungsnachweis
- Formular „Erklärung im Zusammenhang mit der Prüfung der Sicherung des Lebensunterhaltes“
- Formular „Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis“
- Bearbeitungsgebühr
Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
- §§ 5, 9a AufenthG
- §§ 44a, 52a AufenthV
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Ihre Ansprechpersonen
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