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Mitarbeit Ausländerwesen
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Abteilungsleitung Ausländerwesen
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Niederlassungserlaubnis nach § 38 Abs. 1 AufenthG (ehemalige Deutsche)
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und verleiht einen weitgehend gesicherten Status. Insbesondere wird dieser Aufenthaltstitel Ausländern erteilt, die auf Dauer im Bundesgebiet leben und hier ihren wirtschaftlichen und familiären Lebensmittelpunkt haben sofern kein Ausweisungsinteresse besteht. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Die Niederlassungserlaubnis nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG wird erteilt, wenn die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen des § 5 AufenthG sowie die besonderen Erteilungsvoraussetzungen des § 38 AufenthG vorliegen.
Einem ehemaligen Deutschen ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit fünf Jahren als Deutscher seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte. Der Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen.
Nach Terminvereinbarung ist Ihre persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Aufenthaltstitels erforderlich. Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.
Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.
22,80 € bis 113,00 €
- Gültiger und anerkannter Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesdruckerei GmbH
- Nachweis über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- Nachweis über fünfjährigen gewöhnlichen Aufenthalt als Deutscher im Bundesgebiet
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes der Bedarfsgemeinschaft (z.B. die letzten drei Lohnabrechnungen, Bescheinigung des Steuerberaters über den monatlichen durchschnittlichen Nettogewinns der letzten zwölf Monate, Kindergeldbescheid, Kinderzuschlag, Wohngeld)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (z.B. Mietvertrag, Grundbuchauszug, Grundbesitzabgabenbescheid) inklusive Nebenkosten
- Krankenversicherungsnachweis
- Formular „Erklärung im Zusammenhang mit der Prüfung der Sicherung des Lebensunterhaltes“
- Formular „Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis“
- Bearbeitungsgebühr
Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
- §§ 5, 9 AufenthG
- §§ 5, 38 AufenthG
- §§ 44, 50, 52a AufenthV
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Ihre Ansprechpersonen
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