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Matthias
Rüttgardt
Abteilungsleitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Erdbebenopfer Türkei Syrien (Visa)
Anlässlich des schweren Erdbebens in der Türkei und Syrien sind viele Erdbebenopfer auf Hilfe angewiesen.
Immer mehr Verwandte und Bekannte melden sich bei der Abteilung Ausländerwesen und möchten Freunde oder Bekannte aus den betroffenen Regionen helfen.
Ausstellung einer Verpflichtungserklärung für ein Schengen Visa (Besuchsvisum)
Damit von der Deutschen Auslandsvertretung im Ausland ein Schengen Visa (Besuchsvisum) für bis zu 90 Tage ausgestellt werden kann, wird regelmäßig die Vorlage einer Verpflichtungserklärung gefordert.
Nähere Einzelheiten erhalten Sie unter „Downloads“ oder der Dienstleistung „Verpflichtungserklärung (Einladung)“
Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels/ Visums
Nach der Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Erdbebens vom 06.02.2023 eingereiste türkische Staatsangehörige vom 25.04.2023 gilt:
Türkische Staatsangehörige, die am 6. Februar 2023 ihren alleinigen Wohnsitz in den türkischen Provinzen Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Elâzığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa hatten und die zwischen dem 6. Februar 2023 und dem 7. Mai 2023 mit einem gültigen und durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei nach der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 erteilten Visum in das Bundesgebiet eingereist sind und die sich am 7. Mai 2023 noch rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, werden vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels nach Satz 1 erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 06.08.2023 außer Kraft.
Bitte richten Sie Ihre Anträge und Anfragen an: visa-erdbebenopfer(at)marl.de
Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:
0,00 – 89,00 Euro
Bitte die Dienstleistung „Verpflichtungserklärung (Einladung)“ oder „Schengen Visum (C-Visum)“ aufrufen.