- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Bürgerbüro
- buergerbuero@marl.de
Katharina
Niehaus
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
- buergerbuero@marl.de
Daniela
Vymetal-Iwanowicz
Sachbearbeitung Bürgerbüro
- buergerbuero@marl.de
- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Katharina
Niehaus
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
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Elektronische Melderegisterauskunft (EMRA)
Elektronische MeldeRegister-Auskunft (EMRA)
Mit der elektronischen Melderegisterauskunft EMRA bietet die Stadt Marl die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Auskünfte aus dem Melderegister der Stadt Marl zu beantragen – rund um die Uhr und ohne den Aufwand an Zeit und Kosten, der mit einer schriftlichen Anfrage verbunden ist.
Die Auskunft ist gemäß Meldegesetz kostenpflichtig. Die zu zahlenden Gebühren werden ausschließlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Entgegenstehende Regelungen in den Nutzungsbedingungen und bei den Auswahlmöglichkeiten in der Zugangsbeantragung sind unwirksam. Für einmalige oder gelegentliche einfache Melderegisteranfragen steht Ihnen der Zugang als gelegentlicher Nutzer zur Verfügung.
Jede Anfrage wird einzeln über das elektronische Lastschriftverfahren abgerechnet. Ihre Anfragen werden gesammelt über monatlich über das elektronische Lastschriftverfahren abgerechnet. Technischer Hinweis: Für die Melderegisterauskunft müssen Session Cookies aktiviert sein.
Die Stadt Marl bietet die Möglichkeit über eine elektronische Melderegisterauskunft (EMRA) Auskunft aus dem Melderegister zu erhalten:
Warum EMRA?
Die Melderegisterauskunft mit EMRA ist bequemer, schneller und kostengünstiger als mit der Post. Mit EMRA sind Sie unabhängig von den Sprechzeiten der Verwaltung. Sie können Ihre Anfrage zu jeder Zeit stellen und das Ergebnis abrufen, wann Sie möchten. Während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros erhalten Sie das Ergebnis Ihrer Suchanfrage im günstigsten Fall schon nach 10 Minuten. Sollte der Andrang im Bürgerbüro besonders groß sein, kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage etwas länger dauern. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Suchanfrage außerhalb der Öffnungszeiten, z.B. am Wochenende stellen. Doch auch in diesen Fällen erhalten Sie die gewünschte Auskunft mit EMRA schneller als auf schriftlichem Wege. Und Sie sparen Zeit und Porto. Denn mit EMRA entfällt der deutlich größere Aufwand, der mit einer schriftlichen Anfrage verbunden ist.
Welche Vorteile bietet EMRA?
Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen, die regelmäßig und in größerer Anzahl Anfragen stellen, können sich registrieren lassen. Sie können so mit nur einem Online-Vorgang Ihre Suchanfragen an mehrere Städte stellen und erhalten die Anfrageergebnisse in elektronischer Form. Das lästige Abtippen oder die manuelle Überführung der Anfrageergebnisse in das eigene EDV-System gehört damit der Vergangenheit an.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil von EMRA ergibt sich bei der Abbuchung der Gebühren, das gilt auch für den gelegentlichen Kunden. Die Gebühren werden monatlich abgerechnet und automatisch vom angegebenen Konto abgebucht. Das umständliche Ausstellen von Schecks und der nicht unerhebliche Zeit- und Kostenaufwand für die Überweisung der Gebühren entfällt.
Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Das Verfahren wurde datenschutzrechtlich überprüft und für unbedenklich befunden. Alle bisher möglichen Sicherheitsstandards wurden eingebaut. Ein Zugriff auf das Melderegister von außen ist unmöglich, da kein direkter Zugang existiert.
Wo erhalte ich weitere Auskünfte?
Weitere Auskünfte zu EMRA erteilt das Bürgerbüro der Stadt Marl.
Die Gebühren (6 Euro pro Anfrage) werden einmal monatlich per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht. EMRA stellt sicher, dass nur Gebühren abgebucht werden für Anfragen, die Sie auch tatsächlich gestellt haben.
Die Abbuchung der Gebühren erfolgt über eine sichere sogenannte SSL-Verbindung. Für die Abbuchung geben Sie lediglich Ihre Kontoverbindung an (IBAN). Weitere Angaben (wie z.B. die PIN Ihres Girokontos) werden nicht abgefragt und bleiben Ihr Geheimnis. Sollte Ihre IBAN von einer anderen Person missbräuchlich benutzt werden, können Sie dem Gebührenzug bei Ihrer Bank widersprechen und erhalten den abgebuchten Betrag zurück.
Während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros erhalten Anfragende das Ergebnis Ihrer Suchanfrage im günstigsten Fall schon nach 10 Minuten. Sollte der Andrang im Bürgerbüro besonders groß sein, kann die Bearbeitung der Anfrage etwas länger dauern. Das gilt auch, wenn die Suchanfrage außerhalb der Öffnungszeiten, z.B. am Wochenende gestellt wird. Doch auch in diesen Fällen ergeht die gewünschte Auskunft über EMRA schneller als auf schriftlichem Wege.
§ 49 Bundesmeldegesetz
Ihre Ansprechpersonen
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Abteilungsleitung Bürgerbüro und Standesamt
buergerbuero@marl.de 02365 99-2301, 02365 99-2381, 02365 99-2386Raum: 144
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Sachbearbeitung Bürgerbüro
buergerbuero@marl.de 02365 99-2333Raum: 143 b
Bergstraße 228-230
45768 Marl