Einschulung

Anmeldungen an den Grund- und weiterführenden Schulen.

Info:

Am 01. August eines Kalenderjahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben (§ 35 Abs. 1 SchulG).

Die Anmeldetermine zur Anmeldung an einer Grund- bzw. weiterführenden Schule werden den Erziehungsberechtigten in einem persönlichen Anschreiben durch die Stadt Marl mitgeteilt. Die notwendigen Anmeldeformulare liegen diesem Anschreiben bei. Die Termine zur Anmeldung werden auch in der Presse bekannt gegeben.  

Die Anmeldungen an den Grund- bzw. weiterführenden Schulen erfolgen stets an der jeweiligen Schule. Die Öffnungszeiten der Sekretariate werden in dem Schreiben an die Erziehungsberechtigten mitgeteilt.

Grundschulanmeldung:  Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch

Weiterführende Schulanmeldung:  Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und Halbjahreszeugnis der vierten Klasse im Original und in Kopie sowie den von der Grundschule ausgehändigten amtlichen Anmeldeschein

Über die Aufnahme des Kindes entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Schulgesetz NRW

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Ihre Ansprechperson

Sachbearbeitung, Koordination Schulsekretariate

amt40@­marl.de 02365 99-2844
Stadthaus 1, Gebäude 1
Raum: 1B.1.11b
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl
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