einfache Meldebescheinigung bzw. erweiterte Meldebescheinigung

Einfache Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz des Antragstellers bestätigt. Die Meldebescheinigung muss persönlich am Wohnort, wo man gemeldet ist, beantragt werden. Die Bescheinigung darf nur dem Antragsstellenden persönlich ausgehändigt werden.

Die einfache Meldebescheinigung enthält nachfolgend aufgeführte Daten:

> Familienname
> frühere Namen
> Vornamen

> Doktorgrad (sofern vorhanden)
> Ordensname, Künstlername (sofern vorhanden)
> Geburtsdatum und Geburtsort; bei Geburt im Ausland außerdem den Geburtsstaat
> derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung (sofern  

   mehrere Anschriften vorhanden sind).

 

Erweiterte Meldebescheinigung

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält neben der einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Daten wie z.B. Staatsangehörigkeit, Konfession und Familienstand. Eine erweiterte Meldebescheinigung wird beispielsweise zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt oder für den Einbürgerungsantrag bei der Einbürgerungsstelle benötigt.

 

Wichtiger Hinweis:

Die Meldebescheinigung ist nicht zu verwechseln mit einer Melderegisterauskunft.

Bei einer Melderegisterauskunft kann nach schriftlicher oder persönlicher Anfrage und gegen Entrichtung einer Gebühr aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt werden (siehe Dienstleistung Melderegisterauskunft).

9,00 Euro

Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Heimatpass)

Ausstellung erfolgt sofort

§ 18 Bundesmeldegesetz

Meldebescheinigung
Meldebescheinigung

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