- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Philipp
Lange
Sachbearbeitung Ausländerwesen AM - AZ und RF - Z
- auslaenderwesen@marl.de
Lisa-Marie
Dünheuft
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Nicole
Zickler
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Nils
Lanczek
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Mirjam
Kübber
Sachbearbeitung Ausländerwesen ALB - ALZ und KP - RE
- auslaenderwesen@marl.de
Matthias
Rüttgardt
Abteilungsleitung Ausländerwesen
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Einbürgerung nach § 9 StAG (Anspruchseinbürgerung)
Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und sind danach Deutscher im Sinne des Grundgesetztes (Art. 116 GG).
Ziel der Einbürgerung ist es, die Integration langjährig im Bundesgebiet lebender Ausländer zu fördern. Voraussetzung ist eine hinreichende Eingliederung in die rechtliche, soziale und wirtschaftliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie einer Beachtung der hiesigen kulturellen und politischen Wertvorstellungen.
Neben der geklärten Identität und Staatsangehörigkeit, wird grundsätzlich ein drei Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt im Inland vorausgesetzt.
Ehegatten oder Lebenspartner Deutschen sollen unter den Voraussetzungen des § 8 StAG eingebürgert werden, wenn sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben oder ein Grund für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach Maßgabe von § 12 vorliegt.
Erforderlich ist der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Diese Voraussetzung kann anhand des Sprachzertifikats B1 eines anerkannten Sprachinstituts oder durch den aktuellen Schulbesuch bzw. Schulabschluss nach Klasse 10 nachgewiesen werden.
Sie müssen handlungsfähig nach § 37 Abs. 1 S. 1 StAG oder gesetzlich vertreten sein und weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch darf gegen Sie auf Grund Ihrer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden sein.
Sie müssen eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden haben. Darüber hinaus müssen Sie im Stande sein, sich und Ihre Angehörigen zu ernähren.
Es muss gewährleistet erscheinen, dass Sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen können.
Nach Terminvereinbarung ist Ihre persönliche Vorsprache für den Antrag zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.
Aufgrund der Komplexität des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.
255,00 €
Nachweis zur Staatsangehörigkeit, Personenstand und Aufenthaltsstatus
- Formular „Antrag zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit § 9 StAG“
- gültiger Pass, Ausweis oder Ausweisersatz, eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- Nüfus (türkischer Ausweis)
- schriftlicher Lebenslauf
- Aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesdruckerei GmbH
- eigene Geburtsurkunde (Heimatland und Übersetzung, ggfs. mit Apostille, Legalisation)
- Heiratsurkunde (Heimatland und Übersetzung, ggfs. mit Apostille, Legalisation) ggfs. Beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch/Urkunde über die Eintragung der Lebenspartnerschaft
- Deutscher Ehegatte: dessen Personalausweis und ggfs. Einbürgerungsurkunde
- Bescheid über die Anerkennung als Asylberechtigter bzw. die Rechtsstellung als Flüchtling
- Geburts-/ Sterbeurkunde der Eltern
- Staatsangehörigkeitsnachweise der Eltern
- Personalausweis und ggfs. Einbürgerungsurkunde des deutschen Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners
- Geburts-/ Sterbeurkunde des Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners
- Geburtsurkunden der Kinder
- ggfs. Urkunden zum Nachweis der gesetzlichen Vertretung
- Frühere Ehen/eingetragene Lebenspartnerschaften: Scheidung, Sorgerecht und ggfs. Nachweis über Unterhaltszahlungen
Nachweise zur Aus- und Weiterbildung
- Zeugnisse, Zertifikate etc. zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- Nachweis über das erfolgreiche Ableisten des Einbürgerungstests
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
- Schulabschlusszeugnis
- Nachweis über Berufsausbildung bzw. berufliche Qualifikation
- Studienabschluss bzw. Nachweis über aktuellen Studienstand
Nachweise zum Lebensunterhalt
- Arbeitsvertrag, Lohn-/ Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate aller Familienangehörigen
- Bescheid über Leistungen nach dem SGB II, SGB III oder SGB XII, Wohngeld, Krankengeld, BaFöG, Kinderzuschlag etc.
- Rentenbescheid, aktueller Rentenversicherungsverlauf
- Kindergeldbescheid, Erziehungsgeldbescheid
- Mietvertrag, bei Wohneigentum Kaufvertrag oder Grundbuchauszug sowie Grundbesitzabgabenbescheid
- Nachweis über Nebenkosten
- ggfs. Einkommenssteuerbescheid
- ggfs. Nachweis über einen eigenen Gewerbebetrieb und Steuernummer Finanzamt
- Rentenversicherungsnachweis
- Rentenversicherungsnachweis des Ehegatten/eingetragene Lebenspartners
- Nachweise über Krankenversicherungsschutz, aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse
- Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gem. § 882 f Satz 1 Nr. 6 ZPO
(www.vollstreckungsportal.de)
Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
§§ 8, 9, 11, 12, 12a, 12b, 37, 38 StAG
§§ 1, 3 StAGebV
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Ausländerwesen AM - AZ und RF - Z
auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2518Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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