- Anschrift
- 001Bergstraße 228-23045768Marl
Philipp
Lange
Sachbearbeitung Ausländerwesen AM - AZ und RF - Z
- auslaenderwesen@marl.de
Lisa-Marie
Dünheuft
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Nicole
Zickler
Sachbearbeitung Ausländerwesen
- auslaenderwesen@marl.de
Nils
Lanczek
Sachbearbeitung Ausländerwesen
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Mirjam
Kübber
Sachbearbeitung Ausländerwesen ALB - ALZ und KP - RE
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Matthias
Rüttgardt
Abteilungsleitung Ausländerwesen
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Einbürgerung nach § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung)
Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und sind danach Deutscher im Sinne des Grundgesetztes (Art. 116 GG).
Ziel der Einbürgerung ist es, die Integration langjährig im Bundesgebiet lebender Ausländer zu fördern. Voraussetzung ist eine hinreichende Eingliederung in die rechtliche, soziale und wirtschaftliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie einer Beachtung der hiesigen kulturellen und politischen Wertvorstellungen.
Nach § 8 kann bei Erfüllung der gesetzlichen eine Einbürgerung nach Ermessen der Behörde erfolgen, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung festgestellt werden kann. Persönliche Wünsche und wirtschaftliche Interessen sind nicht entscheidend.
Ein besonderes öffentliches Interesse an der Einbürgerung kann vorliegen, wenn der Einbürgerungsbewerber durch die Einbürgerung für eine Tätigkeit im deutschen Interesse, insbesondere im Bereich der Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Kunst, Kultur, Medien, des Sports oder des öffentlichen Dienstes (vergleiche § 40 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes) gewonnen oder erhalten werden soll. Es kann auch gegeben sein bei Angehörigen international tätiger, auch ausländischer Unternehmen und Institutionen oder bei anderen Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ihren Aufenthalt vorübergehend ins Ausland verlegen oder häufig dorthin reisen müssen.
Die Einbürgerung im Bereich des Sports setzt stets voraus, dass sich der Einbürgerungsbewerber zumindest seit drei Jahren im Inland aufhält, konkret in einer deutschen Nationalmannschaft eingesetzt werden soll und sportlich eine längerfristige internationale Perspektive aufweist. Die Startberechtigung für internationale Meisterschaften muss durch den zuständigen Fachverband oder den Deutschen Sportbund bestätigt worden sein.
Das besondere öffentliche Interesse ist von einer obersten Behörde des Bundes oder eines Landes zu bestätigen und im Einzelnen zu begründen. Im Bereich des Sports ist hierzu eine Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern einzuholen.
Nach Terminvereinbarung ist Ihre persönliche Vorsprache für den Antrag zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.
Aufgrund der Komplexität des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.
255,00€
Nachweis zur Staatsangehörigkeit, Personenstand und Aufenthaltsstatus
- Formular „Antrag zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit § 10 StAG“
- gültiger Pass, Ausweis oder Ausweisersatz, eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- Nüfus (türkischer Ausweis)
- schriftlicher Lebenslauf
- Aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesdruckerei GmbH
- eigene Geburtsurkunde (Heimatland und Übersetzung, ggfs. mit Apostille, Legalisation)
- Heiratsurkunde (Heimatland und Übersetzung, ggfs. mit Apostille, Legalisation) ggfs. Beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch/Urkunde über die Eintragung der Lebenspartnerschaft
- Bescheid über die Anerkennung als Asylberechtigter bzw. die Rechtsstellung als Flüchtling
- Geburts-/ Sterbeurkunde der Eltern
- Staatsangehörigkeitsnachweise der Eltern
- Geburts-/ Sterbeurkunde des Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners
- Geburtsurkunden der Kinder
- Staatsangehörigkeitsnachweis der miteinzubürgernden Kinder (z.B. gültiger Pass)
- ggfs. Urkunden zum Nachweis der gesetzlichen Vertretung
- Frühere Ehen/eingetragene Lebenspartnerschaften: Scheidung, Sorgerecht und ggfs. Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Nachweis über das besondere öffentliche Interesse
Nachweise zur Aus- und Weiterbildung
- Zeugnisse, Zertifikate etc. zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- Nachweis über das erfolgreiche Ableisten des Einbürgerungstests
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
- Schulabschlusszeugnis
- Nachweis über Berufsausbildung bzw. berufliche Qualifikation
- Studienabschluss bzw. Nachweis über aktuellen Studienstand
Nachweise zum Lebensunterhalt
- Arbeitsvertrag, Lohn-/ Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate aller Familienangehörigen
- Bescheid über Leistungen nach dem SGB II, SGB III oder SGB XII, Wohngeld, Krankengeld, BaFöG, Kinderzuschlag etc.
- Rentenbescheid
- Kindergeldbescheid, Erziehungsgeldbescheid
- Mietvertrag, bei Wohneigentum Kaufvertrag oder Grundbuchauszug sowie Grundbesitzabgabenbescheid
- Nachweis über Nebenkosten
- ggfs. Einkommenssteuerbescheid
- ggfs. Nachweis über einen eigenen Gewerbebetrieb und Steuernummer Finanzamt
- Rentenversicherungsnachweis
- Rentenversicherungsnachweis des Ehegatten/eingetragene Lebenspartners
- Nachweise über Krankenversicherungsschutz, aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse
Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
§§ 8, 10, 11, 12, 12a, 12b, 37, 38 StAG
§§ 1, 3 StAGebV
Ihre Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Ausländerwesen AM - AZ und RF - Z
auslaenderwesen@marl.de 02365 99-2518Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
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